Weiterbildung während Kurzarbeit: Bis 100% gefördert
Kurzarbeit + Weiterbildung ist die ideale Kombi: Nach § 106a SGB III übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100% der Lehrgangskosten und erstattet zusätzlich 50% der Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld. Beschäftigte qualifizieren sich kostenlos, das Unternehmen geht gestärkt aus der Krise.
Auf einen Blick
9 Min Lesezeit- Doppelte Förderung: Bis 100% Lehrgangskosten (§ 106a SGB III) PLUS 50% Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld.
- Win-Win: Beschäftigte erhalten KuG weiter und bilden sich kostenlos weiter, der Arbeitgeber spart Personalkosten und gewinnt qualifiziertes Personal.
- Voraussetzungen: Bewilligte Kurzarbeit, AZAV-Träger, mindestens 120 Stunden, arbeitsmarktrelevante Inhalte, Zustimmung von AG und MA.
- Antrag: Stellt der Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur – vor Beginn der Maßnahme, mit 4–6 Wochen Vorlauf.
- Best-Time-Window: Lange Kurzarbeit-Phasen ab 3 Monaten sind ideal für substanzielle Weiterbildungen mit echtem Karrierebost.
- Vorsicht: Doppelförderung mit Qualifizierungsgeld (§ 82a) für dieselbe Person ist ausgeschlossen – sonst droht Rückforderung.
Förderung der Lehrgangskosten
§ 106a SGB III
SV-Beiträge auf KuG zurück
§ 106a Abs. 2 SGB III
Eigenanteil für Beschäftigte
BA Geschäftsbericht 2024
Mindestdauer der Maßnahme
BMAS, 2024
Warum Kurzarbeit + Weiterbildung gold ist
Kurzarbeit ist für viele Unternehmen ein notwendiges Übel: Auftragseinbrüche, Lieferengpässe oder konjunkturelle Krisen zwingen dazu, Arbeitszeit zu reduzieren. Beschäftigte überbrücken die Ausfallzeit mit Kurzarbeitergeld, das den Verdienstausfall teilweise kompensiert. Soweit, so bekannt.
Was viele Arbeitgeber und fast alle Beschäftigten übersehen: Genau in dieser Phase eröffnet § 106a SGB III ein außergewöhnlich lukratives Förderfenster. Statt die ausgefallene Zeit untätig verstreichen zu lassen, kannst du sie für eine Weiterbildung nutzen – und niemand verliert. Im Gegenteil: Alle Seiten gewinnen.
- Beschäftigte halten ihre Skills aktuell und steigern ihren Marktwert – ohne Lohnverzicht. Das Kurzarbeitergeld läuft normal weiter.
- Arbeitgeber bekommen eine doppelte Förderung: bis zu 100% Lehrgangskosten plus 50% Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, die sie sonst alleine auf das KuG zahlen müssten.
- Niemand verliert Zeit: Die Weiterbildung passiert in den Stunden, die sonst leer liefen. Kein Privatleben-Eingriff, kein Nachholen.
- Das Unternehmen geht gestärkt aus der Krise – mit qualifizierten, gebundenen Mitarbeitern, statt mit Frustration und Kündigungswelle.
Besonders profitieren Unternehmen mit längeren Kurzarbeit-Phasen ab drei Monaten. Dann reicht die Zeit für substanzielle Weiterbildungen, die echte Karriereschritte ermöglichen – zertifizierte Abschlüsse, anerkannte Skills, neue Aufgabengebiete. Aus einer Krise wird ein Sprungbrett.
Welche Förderungen kombinieren sich?
§ 106a SGB III bündelt zwei Fördermechanismen, die gleichzeitig greifen:
- Erstattung der Lehrgangskosten (Abs. 1): Die BA übernimmt 25–100% der Lehrgangskosten – nach derselben Logik wie das Qualifizierungschancengesetz (QCG). Bei Kleinstbetrieben unter 10 MA bis 100%, bei Großbetrieben ab 2.500 MA noch 25–50%.
- 50% Erstattung der SV-Beiträge auf das KuG (Abs. 2): Normalerweise muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld alleine tragen. Mit qualifizierender Weiterbildung erstattet die BA die Hälfte zurück – ein direkter Liquiditätsvorteil, der unabhängig von der Betriebsgröße greift.
Beispiel-Rechnung für einen Kleinbetrieb (50 MA): 10 Beschäftigte machen während der Kurzarbeit eine 6-monatige Weiterbildung à 8.000 EUR. Die BA übernimmt 75% = 60.000 EUR Lehrgangskosten. Zusätzlich werden 50% der SV-Beiträge auf das KuG erstattet – das sind grob nochmal 8.000–12.000 EUR Liquiditätsvorteil. Gesamt: rund 70.000 EUR Förderung für ein Investment, das nach der Krise direkt produktiv wird.
Die Förderung ist bewusst arbeitgeber- und arbeitnehmerfreundlich gestaltet: Beschäftigte erhalten ihr Kurzarbeitergeld weiter und bilden sich während der Ausfallzeit kostenlos fort. Arbeitgeber profitieren von der Kostenübernahme der Lehrgangskosten und der hälftigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Das Ergebnis: besser qualifizierte Mitarbeiter, geringere Personalkosten, mehr Wettbewerbsfähigkeit.
Eligibility – wer kann kombinieren?
Diese vier Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Weiterbildung während Kurzarbeit gefördert wird
- • Kurzarbeitergeld muss bewilligt sein
- • Weiterbildung während der Ausfallzeit
- • Mindestens ein Beschäftigter in Kurzarbeit
- • Anzeige der Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur
- • AZAV-zertifizierter Bildungsträger
- • Maßnahmenzulassung mit Maßnahmenummer
- • Prüfung über mein-now.de möglich
- • Online-Kurse sind ebenfalls förderbar
- • Nicht nur betriebsspezifisches Wissen
- • Allgemein verwertbare Qualifikationen
- • Bezug zu aktuellen Arbeitsmarktanforderungen
- • Digitale Kompetenzen besonders gefördert
- • Mindestens 120 Stunden Weiterbildungsdauer
- • Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich
- • Zustimmung des Beschäftigten erforderlich
- • Weiterbildung muss vor Ende der Kurzarbeit beginnen
Förderumfang nach Betriebsgröße
Je kleiner der Betrieb, desto höher die Erstattung der Lehrgangskosten – die SV-Erstattung gibt es immer
Beispiel-Rechnung pro Person
So viel Förderung kann eine 6-monatige Weiterbildung in einem Kleinbetrieb (10–249 MA) auslösen
Lehrgangskosten pro Person
z. B. 6-monatige Weiterbildung Industrie 4.0
Erstattung Lehrgangskosten
Kleinbetriebe bei Tarifbindung sogar bis 100%
SV-Beiträge zurück
Auf das gezahlte Kurzarbeitergeld nach § 106a Abs. 2
Eigenanteil Beschäftigte
Kein Lohnverzicht, KuG läuft weiter
Tipp: AZAV-zertifizierte Kurse finden
So läuft der Prozess in 6 Schritten
Vom Bedarfs-Check bis zur SV-Erstattung – strukturiert von der Anzeige der Kurzarbeit bis zur Abrechnung
Kurzarbeit anzeigen & Bedarf prüfen
Der Arbeitgeber meldet Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur an und prüft parallel: In welchen Abteilungen besteht Weiterbildungsbedarf? Welche Skills werden nach der Krise gebraucht? Diese Bestandsaufnahme ist die Grundlage für jede Förderung.
Beschäftigte mit Bedarf identifizieren
Mitarbeitende mit Qualifizierungsbedarf werden gemeinsam mit Führungskräften und ggf. Betriebsrat ausgewählt. Wichtig: Beschäftigte müssen zustimmen – das Gespräch sollte daher transparent und auf Augenhöhe geführt werden.
Maßnahme & Träger auswählen
Arbeitgeber und Beschäftigte wählen gemeinsam eine AZAV-zertifizierte Weiterbildung aus. Die Maßnahme muss zur Ausfallzeit passen, mind. 120 Stunden umfassen und arbeitsmarktrelevante Inhalte vermitteln. Auf genauMeinKurs findest du alle förderfähigen Angebote.
Antrag bei der Arbeitsagentur
Der Arbeitgeber stellt den Antrag auf Förderung beim Arbeitgeber-Service der zuständigen Agentur für Arbeit. Einzureichen sind: Nachweis der Kurzarbeit (KuG-Bewilligung), Angaben zur Maßnahme inkl. Maßnahmenummer, Liste der teilnehmenden Beschäftigten und Bildungsplan.
Bewilligung & Durchführung
Nach Prüfung und Bewilligung beginnt die Weiterbildung. Die Lehrgangskosten gehen direkt an den Bildungsträger. Das Kurzarbeitergeld läuft parallel weiter – die Beschäftigten erhalten also beides. Die Weiterbildungszeit wird arbeitsrechtlich wie Arbeitszeit behandelt.
Abrechnung & SV-Erstattung
Nach Abschluss bzw. monatlich rechnet der Arbeitgeber die Kurzarbeit-Stunden ab und beantragt zusätzlich die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge (§ 106a Abs. 2 SGB III). Beschäftigte erhalten ihr Weiterbildungszertifikat.
Was passiert mit dem Gehalt?
Die häufigste Sorge der Beschäftigten: 'Verliere ich Geld, wenn ich mich weiterbilde?' Klare Antwort: Nein. So sieht das Gehaltskonstrukt während Kurzarbeit + Weiterbildung aus.
Reguläre Arbeitsstunden
Für die Stunden, die du normal arbeitest, erhältst du dein volles Gehalt wie üblich – unabhängig von der Weiterbildung.
Kurzarbeitsstunden
Für die ausgefallenen Stunden bekommst du Kurzarbeitergeld in voller Höhe (60% bzw. 67% des Nettoausfalls) – die Weiterbildung kürzt nichts.
Weiterbildungszeit
Wird wie Arbeitszeit behandelt: Versicherungsschutz, Pausenregelungen, Urlaubsanspruch bleiben unberührt. KuG läuft parallel weiter.
Unterm Strich: Du verlierst keinen Cent durch die Weiterbildung – und gewinnst eine voll finanzierte Qualifikation, die deinen Marktwert nachhaltig steigert.
Wichtig: Antrag vor Beginn stellen
Vorteile für Beschäftigte
So profitierst du als Arbeitnehmer:in von der Weiterbildung in Kurzarbeit
Vorteile für Unternehmen
Warum sich Weiterbildung während Kurzarbeit für Arbeitgeber doppelt lohnt
Konkrete Beispiel-Szenarien
So nutzen Unternehmen verschiedener Branchen die Kombination aus Kurzarbeit und Weiterbildung
Häufige Fallen – und wie du sie vermeidest
Diese vier Fehler kosten Unternehmen jedes Jahr Tausende Euro Förderung. Mit etwas Vorbereitung sind sie alle leicht zu umgehen.
Lösungsansatz:
Der Antrag muss VOR Beginn der Maßnahme gestellt werden – eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Plane mindestens 4–6 Wochen Vorlauf für Beratung, Kursauswahl und Antragsbearbeitung ein. Lieber den ersten Kurstag verschieben, als die Förderung verlieren.
Details:
- Mindestens 4–6 Wochen Vorlauf einplanen
- Beratung mit Arbeitgeber-Service zuerst
- Maßnahmebeginn erst nach Bewilligung
Lösungsansatz:
Egal wie gut der Inhalt ist: Ohne AZAV-Zulassung von Träger UND konkreter Maßnahme gibt es keinen Cent. Prüfe IMMER die Maßnahmenummer in der KURSNET-Datenbank oder auf mein-now.de – nicht nur das Logo auf der Webseite des Anbieters.
Details:
- AZAV-Zulassung beim Träger UND der Maßnahme prüfen
- Maßnahmenummer auf mein-now.de verifizieren
- Nur Anbieter mit aktiver Zulassung wählen
Lösungsansatz:
Reine Produktschulungen oder rein betriebsspezifisches Wissen werden NICHT gefördert. Die Maßnahme muss arbeitsmarktrelevante, allgemein verwertbare Qualifikationen vermitteln. Im Zweifel: Vorab mit dem Arbeitgeber-Service klären, ob die geplante Weiterbildung förderfähig ist.
Details:
- Keine reinen Produktschulungen
- Allgemein verwertbare Inhalte
- Mind. 120 Stunden Mindestdauer beachten
Lösungsansatz:
Kombinierst du § 106a SGB III mit dem Qualifizierungsgeld (§ 82a) für dieselben Beschäftigten und denselben Kurs, droht Rückforderung. Auch die Anrechnung anderer Mittel (ESF, Bundesländer-Programme) muss offengelegt werden. Saubere Buchhaltung von Anfang an spart böse Überraschungen.
Details:
- Keine parallele § 82a-Förderung pro Kopf
- ESF- und Landesförderung offenlegen
- Klare Buchhaltung pro Maßnahme
Häufig gestellte Fragen zur Weiterbildung in Kurzarbeit
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Förderung, Voraussetzungen und Antragstellung
Ja, die Bundesagentur für Arbeit fördert Weiterbildungen während der Kurzarbeit nach § 106a SGB III ausdrücklich. Die Weiterbildung findet während der ausgefallenen Arbeitszeit statt, und du erhältst dein Kurzarbeitergeld weiter. Die Lehrgangskosten werden je nach Betriebsgröße zu 50–100% übernommen. Dein Arbeitgeber muss dem zustimmen und den Förderantrag stellen.
Passende Inhalte zu diesem Thema
QCG für Unternehmen
Förderhöhen, Voraussetzungen und Praxis-Tipps für Arbeitgeber, die das Qualifizierungschancengesetz strategisch nutzen wollen.
QCG-Antrag stellen
Schritt-für-Schritt-Anleitung für den QCG-Antrag inkl. Checkliste, Formulare und typische Fallstricke.
Qualifizierungsgeld 2026
Alle Änderungen am Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) ab 2026 – Abgrenzung zur Kurzarbeit-Förderung und Kombi-Optionen.
QCG für Beschäftigte
Alle Fördermöglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes für Arbeitnehmer im Überblick.
Finde deine geförderte Weiterbildung
Alle Weiterbildungen auf genauMeinKurs sind AZAV-zertifiziert und während der Kurzarbeit förderbar. Vergleiche Anbieter, Kurse und Formate – und nutze die Kurzarbeit für deine berufliche Zukunft.
