QCG & Qualifizierungsgeld

Qualifizierungsgeld 2026: Alle Änderungen & Neuerungen

Das Qualifizierungsgeld wurde 2026 grundlegend weiterentwickelt: Vereinfachter Zugang für KMU, digitale Antragstellung, erweiterte Fördergründe. Hier erfährst du, was sich geändert hat und wie du als Arbeitgeber oder Beschäftigter profitierst.

60–67%

Nettogehalt als Qualifizierungsgeld

§ 82a SGB III

Seit 04/2024

Qualifizierungsgeld eingeführt

BMAS, 2024

100%

Lehrgangskosten übernommen

BA Geschäftsbericht 2024

20%+

Mehr Anträge seit Einführung

BA Statistik 2025

Was ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld ist eine Lohnersatzleistung nach § 82a SGB III, die am 1. April 2024 eingeführt wurde. Es richtet sich an Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch den Strukturwandel gefährdet ist, und ermöglicht ihnen eine Weiterbildung bei voller finanzieller Absicherung.

Seit 2026 wurden wesentliche Verbesserungen umgesetzt: Der Zugang für kleine und mittlere Unternehmen wurde vereinfacht, die Antragstellung digitalisiert und die Fördergründe um Klimatransformation und demografischen Wandel erweitert. Damit profitieren deutlich mehr Betriebe und Beschäftigte als bisher.

Was hat sich 2026 geändert?

Die vier wichtigsten Neuerungen beim Qualifizierungsgeld im Überblick

Höheres Qualifizierungsgeld
Die Nettoentgeltersatzleistung wurde stabilisiert: Beschäftigte erhalten weiterhin 60–67% des Nettogehalts. Durch Anpassungen der Berechnungsgrundlage profitieren besonders Geringverdiener von höheren absoluten Beträgen.
  • • 60% ohne Kinder, 67% mit mind. 1 Kind
  • • Berechnungsgrundlage an aktuelle Beitragsbemessungsgrenze angepasst
  • • Zuschlag für Beschäftigte in Teilzeit verbessert
  • • Auszahlung ab dem ersten Weiterbildungstag
Vereinfachte Betriebsquote
Die Mindestquote betroffener Beschäftigter im Betrieb wurde flexibler gestaltet. Statt einer starren 20%-Hürde gelten nun differenzierte Schwellenwerte je nach Betriebsgröße, was besonders KMU den Zugang erleichtert.
  • • Kleinbetriebe (<50 MA): Erleichterter Zugang
  • • Mittlere Betriebe (50–249 MA): 15% Betroffenheitsquote
  • • Großbetriebe (250+ MA): 20% Betroffenheitsquote
  • • Branchenspezifische Ausnahmen möglich
Digitale Antragstellung
Der gesamte Antragsprozess wurde digitalisiert. Arbeitgeber können den Antrag auf Qualifizierungsgeld jetzt vollständig online über das eService-Portal der Bundesagentur für Arbeit stellen – inklusive Upload aller Nachweise.
  • • Vollständig digitale Antragstellung
  • • Upload von Betriebsvereinbarung und Qualifizierungsplan
  • • Status-Tracking im eService-Portal
  • • Bearbeitungszeit deutlich verkürzt
Erweiterte Zielgruppen
Der Förderkreis wurde ausgeweitet: Neben den bisherigen Zielgruppen können nun auch Beschäftigte in Betrieben profitieren, die von der Klimatransformation betroffen sind – nicht nur vom digitalen Strukturwandel.
  • • Klimatransformation als neuer Fördergrund
  • • Energiewende-betroffene Branchen eingeschlossen
  • • Demografischer Wandel als Antragsgrund möglich
  • • Breiterer Strukturwandel-Begriff

Vergleich: 2024 vs. 2026

So unterscheiden sich die alten und neuen Regelungen im Detail

Betriebsquote
2024: Mindestens 20% der Belegschaft müssen vom Strukturwandel betroffen sein – für alle Betriebsgrößen gleich. 2026: Differenzierte Schwellenwerte nach Betriebsgröße, ab 10% für Kleinbetriebe.
Antragstellung
2024: Überwiegend papierbasiert, persönliche Beratung durch den Arbeitgeber-Service erforderlich. 2026: Vollständig digital über das eService-Portal, schnellere Bearbeitung.
Fördergründe
2024: Fokus auf digitalen Strukturwandel und Automatisierung. 2026: Zusätzlich Klimatransformation, Energiewende und demografischer Wandel als Fördergründe anerkannt.
Weiterbildungsangebot
2024: Mindestdauer 120 Stunden, AZAV-Zertifizierung erforderlich. 2026: Mindestdauer unverändert, aber modulare Weiterbildungen und Micro-Credentials leichter förderbar.

Tipp für Arbeitgeber

Prüfe jetzt, ob dein Betrieb von den neuen Regelungen profitiert. Insbesondere wenn du bisher an der 20%-Betriebsquote gescheitert bist, lohnt sich ein erneuter Blick: Die differenzierten Schwellenwerte 2026 könnten den Zugang für dein Unternehmen ermöglichen. Der QCG-Ratgeber für Unternehmen erklärt die Details.

Antrag auf Qualifizierungsgeld 2026

In 5 Schritten zur Bewilligung \u2013 jetzt vollständig digital möglich

01

Strukturwandel-Betroffenheit prüfen

Als Arbeitgeber prüfst du, ob dein Betrieb vom Strukturwandel (Digitalisierung, Klimatransformation, Demografie) betroffen ist und die Betriebsquote erfüllt wird. Der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur unterstützt dich bei der Einschätzung.

02

Betriebsvereinbarung abschließen

Arbeitgeber und Beschäftigte (bzw. Betriebsrat) schließen eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag über die geplante Qualifizierung ab. Darin werden Umfang, Dauer und Ziele der Weiterbildung festgelegt.

03

Qualifizierungsplan erstellen

Für jeden teilnehmenden Beschäftigten wird ein individueller Qualifizierungsplan erstellt. Dieser enthält die konkrete Weiterbildungsmaßnahme, den zeitlichen Ablauf und das Qualifizierungsziel. AZAV-zertifizierte Maßnahmen sind Pflicht.

04

Digitalen Antrag stellen

Der Arbeitgeber stellt den Antrag auf Qualifizierungsgeld digital über das eService-Portal der Bundesagentur für Arbeit. Betriebsvereinbarung, Qualifizierungsplan und Nachweise werden hochgeladen.

05

Bewilligung & Auszahlung

Nach Prüfung durch die Agentur für Arbeit wird das Qualifizierungsgeld bewilligt. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Beschäftigten – ab dem ersten Tag der Weiterbildung. Lehrgangskosten werden zu 100% übernommen.

Praxisbeispiele: Qualifizierungsgeld in der Praxis

So nutzen Unternehmen verschiedener Größen und Branchen das Qualifizierungsgeld

Automobilzulieferer (120 MA)
Ein mittelständischer Zulieferer stellt auf E-Mobilität um. 25 Beschäftigte werden in Hochvolttechnik und Batteriefertigung weitergebildet. Das Qualifizierungsgeld sichert während der 6-monatigen Weiterbildung das Einkommen.
Energieversorger (45 MA)
Ein regionaler Energieversorger qualifiziert Mitarbeiter im Bereich erneuerbare Energien und Smart-Grid-Technologie. Dank der neuen Klimatransformations-Regelung erhält der Kleinbetrieb erstmals Zugang zum Qualifizierungsgeld.
Versicherungsunternehmen (500 MA)
Ein Versicherer automatisiert die Schadensbearbeitung mit KI. 120 Sachbearbeiter werden zu KI-Prozessmanagern weitergebildet. Die Betriebsquote von 20% wird erfüllt, Qualifizierungsgeld und Lehrgangskosten werden vollständig übernommen.
Druckerei (30 MA)
Eine Druckerei stellt auf digitale Medienproduktion um. 8 Beschäftigte werden in Cross-Media-Publishing und Online-Marketing geschult. Als Kleinbetrieb profitiert das Unternehmen von der reduzierten Betriebsquote.

Wichtig: AZAV-Pflicht beachten

Auch beim Qualifizierungsgeld gilt: Die gewählte Weiterbildung muss von einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger durchgeführt werden und mindestens 120 Stunden umfassen. Ohne AZAV-Zulassung ist keine Förderung über das Qualifizierungsgeld möglich. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur AZAV-Zertifizierung.

Häufig gestellte Fragen zum Qualifizierungsgeld 2026

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Änderungen und Neuerungen

Die wichtigsten Änderungen 2026 betreffen vier Bereiche: Erstens wurde die Betriebsquote flexibilisiert – Kleinbetriebe müssen nicht mehr die starre 20%-Hürde erfüllen. Zweitens ist die Antragstellung jetzt vollständig digital möglich. Drittens wurden die Fördergründe um Klimatransformation und demografischen Wandel erweitert. Viertens sind modulare Weiterbildungen und Micro-Credentials leichter förderbar.

Passende Weiterbildung finden

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