Das Qualifizierungschancengesetz einfach erklärt
Weiterbildung für Beschäftigte mit bis zu 100% staatlicher Förderung. Alles zu QCG, Qualifizierungsgeld und Antragstellung.
Weiterbildungskosten übernommen
§ 82 SGB III
Lohnkostenzuschuss möglich
§ 82 SGB III
Eigenanteil möglich
BMAS, 2024
Geförderte Weiterbildungen p.a.
BA Geschäftsbericht 2024
12 Ratgeber zum Qualifizierungschancengesetz
Spezialisierte Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Für Arbeitnehmer
Rechte, Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten als Beschäftigter
Für Arbeitgeber
Antragstellung, Förderhöhen und Sammelanträge für Unternehmen
Vergleich & Details
Unterschiede zu anderen Förderungen und Sonderthemen
In 4 Schritten zur QCG-Förderung
So läuft die Antragstellung für Unternehmen und Beschäftigte ab
Weiterbildungsbedarf prüfen
Analysieren Sie, welche Kompetenzen Ihre Mitarbeiter benötigen oder welche Qualifikation Sie anstreben
- • Berufliche Ziele definieren
- • Skill-Gaps identifizieren
- • Passende Weiterbildung recherchieren
Förderfähigkeit klären
Prüfen Sie die Voraussetzungen und lassen Sie sich von der Arbeitsagentur beraten
- • Voraussetzungen checken
- • Beratungstermin vereinbaren
- • Förderhöhe berechnen lassen
Antrag stellen
Reichen Sie den Antrag bei der Arbeitsagentur ein — idealerweise vor Kursbeginn
- • Unterlagen vollständig sammeln
- • Antrag rechtzeitig einreichen
- • AZAV-Zertifizierung des Kurses prüfen
Weiterbildung starten
Nach Bewilligung beginnt die geförderte Weiterbildung bei vollem Gehalt
- • Kursanmeldung abschließen
- • Lohnfortzahlung gesichert
- • Neue Kompetenzen aufbauen
QCG oder Qualifizierungsgeld — was ist der Unterschied?
Beide Programme fördern Weiterbildung, unterscheiden sich aber grundlegend.
QCG (seit 2019)
- Für alle Beschäftigten zugänglich
- Bis 100% Weiterbildungskosten
- Bis 75% Lohnkostenzuschuss
- Arbeitgeber erhält Förderung
Qualifizierungsgeld
Verfügbar seit 2024- Nur bei Strukturwandel-Gefährdung
- 60–67% Lohnersatz direkt vom Amt
- Keine Weiterbildungskosten übernommen
- Beschäftigter erhält Geld direkt
Der Hauptunterschied: Das QCG übernimmt die Weiterbildungskosten und ist für alle zugänglich. Das Qualifizierungsgeld ist nur ein Lohnersatz bei drohender Arbeitslosigkeit — die Weiterbildung muss der Arbeitgeber selbst finanzieren.
Wichtig: Antrag vor Kursbeginn
Fragen zur QCG-Förderung?
Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich zur Antragstellung und unterstützen bei der Suche nach einer passenden AZAV-zertifizierten Weiterbildung.
Häufig gestellte Fragen zum QCG
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist seit 2019 in Kraft und fördert berufliche Weiterbildung von Beschäftigten. Die Arbeitsagentur übernimmt bis zu 100% der Weiterbildungskosten und bis zu 75% der Lohnkosten — abhängig von der Betriebsgröße.
