QCG-Förderung für Beschäftigte - Voraussetzungen
Erfüllen Sie die Bedingungen für eine QCG-geförderte Weiterbildung? Hier erfahren Sie, wer gefördert wird und welche Kriterien gelten.
Kurskosten übernommen
§ 82 SGB III
Mindestdauer Weiterbildung
§ 82 SGB III
Min. seit letzter Qualifikation
§ 82 SGB III
Zertifizierung erforderlich
BMAS, 2024
Quick-Check: Habe ich Anspruch auf QCG-Förderung?
Ich bin sozialversicherungspflichtig beschäftigt
Die Weiterbildung geht über meine aktuelle Tätigkeit hinaus
Die Weiterbildung findet bei einem AZAV-zertifizierten Träger statt
Die Weiterbildung dauert mindestens 120 Stunden
Mein Arbeitgeber unterstützt die Weiterbildung
Persönliche Voraussetzungen für Arbeitnehmer
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist bewusst breit angelegt und richtet sich an eine große Zielgruppe. Die gute Nachricht: Die meisten Beschäftigten erfüllen die Voraussetzungen!
Das MUSST du erfüllen:
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Vollzeit, Teilzeit oder aufstockender Minijob)
- Nicht in Kündigungsfrist oder Insolvenzverfahren
- Arbeitgeber stimmt zu und stellt den Antrag
Das ist NICHT relevant:
- Alter: Alle Altersgruppen werden gefördert
- Qualifikation: Mit oder ohne Berufsabschluss
- Betriebsgröße: Von Kleinbetrieb bis Konzern
Gut zu wissen:
Im Gegensatz zu früheren Förderungen gibt es beim QCG keine Altersbeschränkung mehr. Auch Hochqualifizierte mit akademischem Abschluss können gefördert werden, wenn die Weiterbildung über ihre aktuelle Tätigkeit hinausgeht.
Anforderungen an die Weiterbildung
Nicht jede beliebige Weiterbildung wird über das QCG gefördert. Die Maßnahme muss bestimmte Kriterien erfüllen:
1. AZAV-Zertifizierung
Die Weiterbildung muss bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger durchgeführt werden. Diese Zertifizierung garantiert Qualitätsstandards und ist Voraussetzung für die Förderung.
2. Mindestdauer
Die Weiterbildung muss mindestens 120 Unterrichtsstunden umfassen (bei Betrieben unter 10 Mitarbeitern: mehr als 120 Stunden).
Das entspricht etwa 3 Wochen Vollzeit-Weiterbildung oder 15 Wochen bei 8 Stunden pro Woche.
3. Über aktuelle Tätigkeit hinaus
Die Weiterbildung darf nicht nur der Anpassung an die aktuelle Stelle dienen, sondern muss über die bisherigen Tätigkeiten hinausgehen.
Buchhalter lernt Cloud-Buchhaltung und Datenanalyse
Update-Schulung zur neuen Version der bereits verwendeten Software
4. Digitalisierung oder Strukturwandel
Die Weiterbildung sollte auf digitale Transformation, Strukturwandel oder technologische Veränderungen vorbereiten.
Beispiele: IT-Kompetenzen, KI/Machine Learning, Automatisierung, Datenanalyse, E-Commerce, digitales Marketing, Cybersecurity
Wer wird NICHT gefördert?
In einigen Fällen ist eine Förderung über das QCG nicht möglich:
Selbstständige und Freiberufler
Das QCG richtet sich ausschließlich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Selbstständige, Freiberufler und Solo-Selbstständige haben keinen Anspruch.
Reine Minijobber ohne Sozialversicherung
Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Jobs) ohne Aufstockung zur Sozialversicherungspflicht sind nicht förderfähig. Ausnahme: Minijobber, die sich freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen.
Beschäftigte in Kündigungsfrist
Wenn das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt ist, greift das QCG nicht mehr. In diesem Fall können andere Förderungen wie der Bildungsgutschein relevant sein.
Beamte und öffentlicher Dienst
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit besonderen Versorgungssystemen können meist nicht über das QCG gefördert werden. Hier gelten eigene Fortbildungsregelungen.
Auszubildende
Personen, die sich in einer Erstausbildung befinden, sind vom QCG ausgeschlossen. Die reguläre Ausbildung hat Vorrang.
Zeitliche Voraussetzungen
Beim Timing der Weiterbildung gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
Antrag VOR Beginn
Der Förderantrag muss vor Start der Weiterbildung gestellt und bewilligt werden. Nachträgliche Anträge werden nicht angenommen.
4 Jahre Wartezeit
Nach einer geförderten Weiterbildung müssen in der Regel 4 Jahre vergehen, bevor eine neue Förderung beantragt werden kann.
Beschäftigung während Weiterbildung
Das Arbeitsverhältnis muss während der gesamten Weiterbildung bestehen. Bei Beendigung endet auch die Förderung.
Keine parallelen Förderungen
Eine gleichzeitige Förderung durch andere Programme (z.B. BAföG, Aufstiegs-BAföG) ist ausgeschlossen.
Checkliste: Erfülle ich die QCG-Voraussetzungen?
Wenn du alle Punkte abhaken kannst, stehen deine Chancen sehr gut!
Fragen zu den Voraussetzungen?
Gerne beraten wir Sie kostenlos und helfen Ihnen herauszufinden, welche QCG-geförderte Weiterbildung zu Ihnen passt.
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Häufig gestellte Fragen
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