Das Qualifizierungschancengesetz einfach erklärt
Alles, was Sie über das QCG wissen müssen – verständlich aufbereitet ohne Behördendeutsch.
Weiterbildungskosten übernommen
§ 82 SGB III
Lohnkostenzuschuss möglich
§ 82 SGB III
QCG in Kraft
BMAS, 2024
Geförderte Weiterbildungen p.a.
BA Geschäftsbericht 2024
Das Wichtigste in Kürze
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht seit 2019 die staatliche Förderung von Weiterbildungen für Beschäftigte
Für alle Beschäftigten zugänglich – unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße
Fördert Weiterbildungen, die auf den digitalen Wandel und strukturelle Veränderungen vorbereiten
Übernimmt bis zu 100% der Weiterbildungskosten und teilweise die Lohnfortzahlung
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz (kurz: QCG) ist ein am 1. Januar 2019 in Kraft getretenes Gesetz, das die Weiterbildungsförderung in Deutschland grundlegend erneuert hat. Es ist Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung und soll Beschäftigte fit für die Arbeitswelt 4.0 machen.
Das Besondere: Im Gegensatz zu früheren Förderungen richtet sich das QCG nicht nur an Arbeitslose oder gering Qualifizierte, sondern an alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – unabhängig von Alter, Ausbildung oder Betriebsgröße.
Offizieller Name: Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)
Warum wurde das QCG eingeführt?
Die Arbeitswelt verändert sich rasant: Digitalisierung, Automatisierung und der Wandel zu einer klimaneutralen Wirtschaft verändern Berufsbilder grundlegend. Das QCG wurde eingeführt, um auf diese Herausforderungen zu reagieren:
Digitalisierung
Neue Technologien erfordern neue Kompetenzen. Allein in Deutschland fehlen über 100.000 IT-Fachkräfte.
Strukturwandel
Branchen wie Automobilbau oder Energiewirtschaft befinden sich im Umbruch und benötigen qualifizierte Mitarbeiter.
Fachkräftemangel
Statt Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben, sollen vorhandene Mitarbeiter weiterqualifiziert werden.
Prävention
Weiterbildung soll Arbeitslosigkeit verhindern, statt sie nachträglich zu bekämpfen.
Für wen gilt das QCG?
Das QCG ist bewusst breit angelegt und richtet sich an eine große Zielgruppe:
Wer wird gefördert?
Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
Vollzeit, Teilzeit oder Minijobber mit Sozialversicherungspflicht
Unabhängig vom Alter
Junge Berufseinsteiger ebenso wie erfahrene Fachkräfte 45+
Unabhängig von der Qualifikation
Mit oder ohne Berufsabschluss, mit akademischem Abschluss
In Unternehmen jeder Größe
Von Kleinunternehmen bis Konzern – alle profitieren
Wichtig: Die Weiterbildung muss über die bestehenden Tätigkeiten hinausgehen und darf nicht nur der Anpassung an die aktuelle Stelle dienen.
Außerdem muss die Weiterbildung bei einem AZAV-zertifizierten Träger stattfinden und mindestens 120 Unterrichtsstunden umfassen (bei Betrieben unter 10 Mitarbeitern: mehr als 120 Stunden).
Was wird gefördert?
Das QCG fördert zwei wesentliche Bereiche:
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt je nach Betriebsgröße:
- Unter 10 Mitarbeiter: bis 100%
- 10-249 Mitarbeiter: bis 50%
- 250-2.499 Mitarbeiter: bis 25%
- Ab 2.500 Mitarbeiter: bis 15%
Bei bestimmten Personengruppen (z.B. über 45 Jahre, Schwerbehinderte) erhöht sich die Förderung um jeweils 10-15%.
Zusätzlich kann die Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zahlen:
- Unter 10 Mitarbeiter: bis 75%
- 10-249 Mitarbeiter: bis 50%
- 250-2.499 Mitarbeiter: bis 25%
- Ab 2.500 Mitarbeiter: in der Regel keine Förderung
Der Arbeitgeber zahlt das volle Gehalt weiter und erhält einen Teil von der Arbeitsagentur zurück.
Praxisbeispiel
IT-Weiterbildung bei einem mittelständischen Unternehmen
Situation: Ein Maschinenbauunternehmen mit 150 Mitarbeitern möchte 5 Mitarbeiter im Bereich Cloud Computing weiterbilden.
Weiterbildung: 6-monatiger Cloud Architect Kurs (900 Unterrichtsstunden) bei StackFuel
Kosten pro Person: 12.000 €
QCG-Förderung:
- 50% der Lehrgangskosten: 6.000 € pro Person = 30.000 € gesamt
- 50% Zuschuss zum Arbeitsentgelt: ca. 15.000 € pro Person = 75.000 € gesamt
💡 Ersparnis: 105.000 € von insgesamt 135.000 € Gesamtkosten
Das Unternehmen trägt nur 30.000 € (22%) der Gesamtkosten selbst!
Häufig gestellte Fragen
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