Förderung & Finanzierung

Weiterbildungsgeld & Weiterbildungsprämie 2026

150€ monatlich extra plus bis zu 2.500€ Prämie für bestandene Prüfungen — steuerfrei und zusätzlich zum Arbeitslosengeld. Alle Fakten, Voraussetzungen und Tipps.

150€

Weiterbildungsgeld/Monat

§ 87a SGB III

1.000€

Prämie Zwischenprüfung

§ 131a SGB III

1.500€

Prämie Abschlussprüfung

§ 131a SGB III

Steuerfrei

Prämien & Zuschuss

BA Geschäftsbericht 2024

Was sind Weiterbildungsgeld & Weiterbildungsprämie?

Das Weiterbildungsgeld (150€/Monat) ist eine monatliche Zusatzleistung, die Teilnehmer an geförderten Weiterbildungen seit Juli 2023 automatisch erhalten. Es wird zusätzlich zum ALG I oder Bürgergeld ausgezahlt und muss nicht gesondert beantragt werden.

Die Weiterbildungsprämie (bis 2.500€) belohnt erfolgreich bestandene Prüfungen bei Umschulungen und abschlussbezogenen Weiterbildungen: 1.000€ nach der Zwischenprüfung und 1.500€ nach der Abschlussprüfung. Beide Prämien sind steuerfrei und werden nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Weiterbildungsgeld: 150€ monatlich extra

Alles Wichtige zum monatlichen Zuschuss während deiner Weiterbildung

150€ pro Monat — zusätzlich zu ALG I oder Bürgergeld
Das Weiterbildungsgeld beträgt 150€ monatlich und wird zusätzlich zu deinem regulären Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld ausgezahlt. Es ist kein Ersatz, sondern ein Extra-Bonus für die Weiterbildungsteilnahme.
  • • 150€ pauschal pro Monat
  • • Zusätzlich zum vollen ALG I oder Bürgergeld
  • • Für die gesamte Dauer der Weiterbildung
  • • Kein Einfluss auf die Höhe anderer Leistungen
Automatische Auszahlung — kein separater Antrag nötig
Du musst das Weiterbildungsgeld nicht gesondert beantragen. Sobald du an einer geförderten Weiterbildung mit Bildungsgutschein teilnimmst, wird es automatisch von der Agentur für Arbeit ausgezahlt.
  • • Automatische Auszahlung bei Weiterbildungsteilnahme
  • • Kein gesonderter Antrag erforderlich
  • • Auszahlung zusammen mit dem regulären ALG I/Bürgergeld
  • • Beginnt mit dem ersten Tag der Weiterbildung
Seit Juli 2023 gesetzlich verankert
Das Weiterbildungsgeld wurde mit dem Bürgergeld-Gesetz eingeführt und ist seit dem 1. Juli 2023 in § 87a SGB III gesetzlich verankert. Es löst die frühere Weiterbildungsprämie für die Teilnahme ab.
  • • Gesetzliche Grundlage: § 87a SGB III
  • • In Kraft seit 1. Juli 2023
  • • Teil des Bürgergeld-Gesetzes
  • • Gilt für alle ab diesem Datum begonnenen Weiterbildungen
Wer bekommt das Weiterbildungsgeld?
Anspruch haben alle Personen, die an einer geförderten beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III teilnehmen — also alle Inhaber eines Bildungsgutscheins. Arbeitslose und Bürgergeld-Empfänger gleichermaßen.
  • • Arbeitslose mit Bildungsgutschein (ALG I)
  • • Bürgergeld-Empfänger mit Bildungsgutschein
  • • Weiterbildung muss mindestens 8 Wochen dauern
  • • Kurs muss zu einem anerkannten Abschluss führen oder Berufsabschluss beinhalten

Rechenbeispiel: So viel Weiterbildungsgeld bekommst du

Bei einer 6-monatigen Weiterbildung erhältst du 6 × 150€ = 900€ Weiterbildungsgeld. Bei einer 12-monatigen Umschulung sind es 12 × 150€ = 1.800€. Bei einer 24-monatigen Umschulung sogar 24 × 150€ = 3.600€ — zusätzlich zu deinem vollen ALG I oder Bürgergeld.

Weiterbildungsprämie: Bis zu 2.500€ für Prüfungen

Steuerfreie Prämien als Belohnung für bestandene Prüfungen

1.000€ nach bestandener Zwischenprüfung
Bei Umschulungen oder Weiterbildungen mit einer Zwischenprüfung erhältst du nach erfolgreichem Bestehen 1.000€ Prämie. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Prüfungsergebnisses.
  • • 1.000€ Einmalzahlung nach bestandener Zwischenprüfung
  • • Nachweis durch Prüfungsergebnis
  • • Gilt für anerkannte Zwischen- oder Teilprüfungen
  • • Auch bei IHK- und HWK-Prüfungen
1.500€ nach bestandener Abschlussprüfung
Nach bestandener Abschlussprüfung erhältst du weitere 1.500€ Prämie. Zusammen mit der Zwischenprüfungsprämie ergibt das bis zu 2.500€ steuerfreie Bonuszahlung.
  • • 1.500€ Einmalzahlung nach bestandener Abschlussprüfung
  • • Insgesamt bis zu 2.500€ (mit Zwischenprüfung)
  • • Gilt für IHK-, HWK- und vergleichbare Abschlüsse
  • • Auszahlung nach Vorlage des Prüfungszeugnisses
Steuerfrei und anrechnungsfrei
Die Weiterbildungsprämien sind steuerfrei und werden nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Weder dein ALG I noch dein Bürgergeld wird durch die Prämie gekürzt.
  • • Komplett steuerfrei — keine Einkommensteuer
  • • Keine Anrechnung auf ALG I oder Bürgergeld
  • • Keine Sozialversicherungsbeiträge darauf
  • • Voller Betrag steht dir zur freien Verfügung
Gesetzliche Grundlage: § 131a SGB III
Die Weiterbildungsprämie ist in § 131a SGB III geregelt. Sie gilt für Maßnahmen, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten und eine Zwischen- und/oder Abschlussprüfung beinhalten.
  • • Rechtsgrundlage: § 131a SGB III
  • • Gilt für abschlussbezogene Weiterbildungen
  • • Umschulungen mit IHK/HWK-Prüfung qualifizieren
  • • Auch berufsanschlussfähige Teilqualifikationen

Bildungsgutschein, Weiterbildungsgeld & Prämie — der Unterschied

Drei eigenständige Leistungen, die sich optimal ergänzen

Bildungsgutschein = Kostenübernahme
Der Bildungsgutschein übernimmt die direkten Kosten deiner Weiterbildung: Kursgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Prüfungsgebühren und Lernmaterialien. Er ist das Kerninstrument der Förderung.
Weiterbildungsgeld = monatlicher Bonus
Das Weiterbildungsgeld (150€/Monat) ist eine zusätzliche Geldleistung, die du neben dem Bildungsgutschein erhältst. Es soll deine Motivation stärken und finanzielle Engpässe vermeiden.
Weiterbildungsprämie = Erfolgsprämie
Die Weiterbildungsprämie (bis 2.500€) belohnt erfolgreich bestandene Prüfungen. Sie setzt einen Anreiz, die Weiterbildung durchzuziehen und die Prüfung zu bestehen.
Alles zusammen = maximale Förderung
Bildungsgutschein, Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie sind eigenständige Leistungen, die sich ergänzen. Zusammen bilden sie das umfassendste Förderpaket für berufliche Weiterbildung in Deutschland.

So hängt alles zusammen

Der Bildungsgutschein übernimmt die Kurskosten. Das Weiterbildungsgeld gibt dir 150€/Monat extra. Die Weiterbildungsprämie belohnt bestandene Prüfungen. Dazu kommen Fahrtkosten, Kinderbetreuung und weitere Leistungen. Zusammen bilden sie das stärkste Förderpaket für berufliche Weiterbildung in Deutschland.

Voraussetzungen für das Weiterbildungsgeld (150€/Monat)

Diese vier Kriterien musst du erfüllen, damit die 150€ monatlich fließen

Arbeitslos oder Bürgergeld-Empfänger
Du musst bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter als arbeitslos gemeldet sein oder Bürgergeld beziehen. Ohne diesen Leistungsbezug gibt es kein Weiterbildungsgeld — auch wenn deine Weiterbildung anderweitig gefördert wird.
  • • ALG-I-Bezug während der gesamten Weiterbildung
  • • Oder durchgängiger Bürgergeld-Bezug
  • • Bei Übergang ALG I → Bürgergeld: Anspruch bleibt bestehen
  • • Nicht für Beschäftigte mit Qualifizierungschancengesetz
Bildungsgutschein nach § 81 SGB III
Die Weiterbildung muss über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Andere Förderformen (z.B. Aufstiegs-BAföG, reine Arbeitgeberförderung) qualifizieren dich nicht für das Weiterbildungsgeld.
  • • Gültiger Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
  • • Kurs muss AZAV-zertifiziert sein
  • • Bildungsträger mit Trägerzulassung nach AZAV
  • • Maßnahmenummer muss auf dem Gutschein stehen
Mindestdauer der Weiterbildung
Für das Weiterbildungsgeld muss die geförderte Maßnahme mindestens 4 Monate dauern oder zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Kurze Zertifikatskurse unter 4 Monaten sind nicht qualifiziert.
  • • Mindestens 4 Monate Kursdauer
  • • Ausnahme: Kürzer, wenn Berufsabschluss
  • • Vollzeit- und Teilzeit-Kurse qualifizieren
  • • Blockmodule werden zusammengerechnet
Regelmäßige Teilnahme nachweisen
Nur bei regelmäßiger und aktiver Teilnahme an der Weiterbildung fließt das Weiterbildungsgeld. Bei unentschuldigten Fehlzeiten kann die Agentur die Zahlung kürzen oder einstellen.
  • • Fehlzeiten unter 10 % sind in der Regel unproblematisch
  • • Krankmeldungen zeitnah einreichen
  • • Bildungsträger meldet Fehlzeiten an die Agentur
  • • Bei längerer Abwesenheit: Rückforderung möglich

Tipp: Mindestdauer verlängern lohnt sich

Kurse mit weniger als 4 Monaten Dauer qualifizieren nicht für das Weiterbildungsgeld. Prüfe vor der Anmeldung, ob dein Wunschkurs mindestens 4 Monate läuft oder zu einem anerkannten Berufsabschluss führt. Oft lohnt sich die etwas längere Variante, weil du zusätzlich zu den 150€/Monat auch die weiteren Förderleistungen (Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Prüfungsgebühren) über die komplette Laufzeit bekommst.

Voraussetzungen für die Weiterbildungsprämie (bis 2.500€)

1.000€ nach der Zwischenprüfung + 1.500€ nach der Abschlussprüfung

Abschlussbezogene Weiterbildung
Die Prämie gibt es nur bei Maßnahmen, die auf einen anerkannten Berufsabschluss oder Teilabschluss vorbereiten. Reine Zertifikatskurse, Online-Seminare ohne externe Prüfung oder Anpassungsqualifizierungen sind ausgeschlossen.
  • • IHK-, HWK- oder vergleichbarer Abschluss
  • • Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen
  • • Externenprüfung ebenfalls qualifiziert
  • • Keine Prämie bei reinen Anpassungskursen
Zwischenprüfung: 1.000€
Die erste Prämie in Höhe von 1.000€ erhältst du nach erfolgreich bestandener Zwischenprüfung. Die Prüfung muss Teil der geförderten Maßnahme sein und vor der zuständigen Kammer abgelegt werden.
  • • 1.000€ Einmalzahlung bei bestandener Zwischenprüfung
  • • Vorlage des Prüfungsergebnisses erforderlich
  • • Auszahlung innerhalb von 4–6 Wochen
  • • Auch Teilprüfungen möglich (z.B. bei modularen Kursen)
Abschlussprüfung: 1.500€
Nach bestandener Abschlussprüfung gibt es 1.500€ — unabhängig davon, ob du vorher die Zwischenprüfungsprämie erhalten hast. In Summe also bis zu 2.500€ bei einem vollständigen Durchlauf.
  • • 1.500€ Einmalzahlung nach Abschluss
  • • Gültig bei IHK-/HWK-Abschluss oder Externenprüfung
  • • Auszahlung nach Vorlage des Prüfungszeugnisses
  • • Auch bei zweiter Prüfungsrunde (Wiederholung) möglich
Steuerfrei & anrechnungsfrei
Beide Prämien sind komplett steuerfrei und werden nicht auf ALG I, Bürgergeld oder andere Sozialleistungen angerechnet. Du musst sie auch nicht in der Einkommensteuererklärung angeben.
  • • Keine Lohnsteuer, keine Sozialabgaben
  • • Keine Anrechnung auf Bürgergeld oder ALG I
  • • Keine Pflichtangabe in der Steuererklärung
  • • Auch bei Hinzuverdienst keine Kürzung

Rechenbeispiele: So viel bekommst du wirklich

Drei konkrete Szenarien zeigen, welche Summen du mit Weiterbildungsgeld und -prämie kombinieren kannst

Szenario 1
Beispiel 1: Kaufmännische Umschulung, 24 Monate
Max (38, arbeitslos) startet eine 24-monatige Umschulung zum Kaufmann für Büromanagement (IHK). Nach 12 Monaten legt er die Zwischenprüfung ab, nach 24 Monaten die Abschlussprüfung.
  • Weiterbildungsgeld: 24 × 150€ = 3.600€
  • Zwischenprüfungsprämie: 1.000€
  • Abschlussprüfungsprämie: 1.500€
  • Gesamtsumme: 6.100€ steuerfrei zusätzlich zum ALG I
Szenario 2
Beispiel 2: IT-Weiterbildung, 12 Monate ohne Abschluss
Sarah (29, ALG-I-Bezug) absolviert einen 12-monatigen Zertifikatskurs 'Data Analyst'. Der Kurs schließt nicht mit IHK-Prüfung ab, sondern mit internem Zertifikat des Anbieters.
  • Weiterbildungsgeld: 12 × 150€ = 1.800€
  • Keine Weiterbildungsprämie (kein anerkannter Abschluss)
  • Gesamt: 1.800€ Weiterbildungsgeld
  • Dazu: volle Übernahme der Kursgebühren
Szenario 3
Beispiel 3: Pflege-Umschulung mit Externenprüfung, 36 Monate
Tim (45, Bürgergeld) macht eine verkürzte Umschulung zum Pflegefachmann in 36 Monaten, inklusive Zwischenprüfung nach 18 Monaten und Abschlussprüfung nach 36 Monaten.
  • Weiterbildungsgeld: 36 × 150€ = 5.400€
  • Zwischenprüfungsprämie: 1.000€
  • Abschlussprüfungsprämie: 1.500€
  • Gesamt: 7.900€ zusätzlich zum Bürgergeld

Maximum ausschöpfen

In Summe kann eine abschlussbezogene Umschulung über 24 Monate bis zu 6.100€ steuerfreie Zusatzleistungen bedeuten — plus die komplette Übernahme der Kursgebühren, Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten. Das Weiterbildungsgeld läuft parallel zum vollen ALG I oder Bürgergeld, sodass du während der Maßnahme finanziell abgesichert bist.

Beantragung Schritt-für-Schritt

Vom Bildungsgutschein bis zur Auszahlung der Abschlussprämie

01

Bildungsgutschein beantragen

2–6 Wochen

Voraussetzung für Weiterbildungsgeld und -prämie ist ein gültiger Bildungsgutschein. Stelle den Antrag im Beratungsgespräch bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter.

  • • Termin bei der Arbeitsagentur / Jobcenter vereinbaren
  • • Begründung für die Weiterbildung vorbereiten
  • • Maßnahmenummer des gewünschten Kurses parat haben
  • • Bildungsgutschein schriftlich erhalten
02

Weiterbildungsgeld: Automatische Auszahlung

Ab Kursbeginn

Nach Kursbeginn wird das Weiterbildungsgeld automatisch von der Agentur für Arbeit auf dein Konto überwiesen — zusammen mit dem regulären ALG I oder Bürgergeld.

  • • Kein separater Antrag notwendig
  • • Auszahlung monatlich mit den Hauptleistungen
  • • Bildungsträger meldet Teilnahme an die Agentur
  • • Bei Kursverschiebung: Formlos mitteilen
03

Prämie nach Zwischenprüfung beantragen

4–6 Wochen

Nach bestandener Zwischenprüfung legst du das Prüfungsergebnis bei der Agentur für Arbeit vor. Die 1.000€-Prämie wird nach Prüfung innerhalb weniger Wochen ausgezahlt.

  • • Formular 'Weiterbildungsprämie' ausfüllen
  • • Prüfungszeugnis der Zwischenprüfung beifügen
  • • Antrag bei der Agentur einreichen
  • • Auszahlung per Überweisung
04

Prämie nach Abschlussprüfung beantragen

4–8 Wochen

Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung stellst du erneut einen Antrag und reichst das Abschlusszeugnis ein. Die 1.500€-Prämie wird zeitnah ausgezahlt.

  • • Zweites Formular 'Weiterbildungsprämie' einreichen
  • • Abschlusszeugnis (IHK/HWK) beifügen
  • • Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss stellen
  • • Frist beachten — sonst verfällt der Anspruch

Kombinieren mit ALG I, Bürgergeld & anderen Leistungen

Wie Weiterbildungsgeld und -prämie mit anderen Leistungen zusammenspielen

ALG I + Weiterbildungsgeld
Das Weiterbildungsgeld von 150€/Monat wird zusätzlich zum vollen ALG I gezahlt. Deine ALG-I-Höhe bleibt unverändert, der Anspruchszeitraum läuft jedoch normal weiter. Während einer Weiterbildung gilt ALG I als besonderer Anspruchsgrund (§ 145 SGB III), sodass der Anspruch nicht vorzeitig endet.
Bürgergeld + Weiterbildungsgeld
Beim Bürgergeld wird das Weiterbildungsgeld von 150€/Monat nicht als Einkommen gewertet. Dein Regelsatz, Unterkunftskosten und Heizkosten bleiben unberührt — du bekommst 150€ zusätzlich auf dein Konto.
Prämien sind steuerfrei
Beide Prämienauszahlungen (1.000€ + 1.500€) sind nach § 3 Nr. 2c EStG steuerfrei. Du musst sie nicht in der Einkommensteuererklärung angeben. Auch Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an.
Keine Anrechnung auf andere Leistungen
Weder Weiterbildungsgeld noch -prämie werden auf Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG oder sonstige Sozialleistungen angerechnet. Selbst bei paralleler Berechtigung bleiben die anderen Leistungen in voller Höhe bestehen.
Minijob während der Weiterbildung
Nebenverdienste bis zur Hinzuverdienstgrenze (ALG I: 165€/Monat, Bürgergeld: 100€ + Staffel) sind möglich. Das Weiterbildungsgeld und die Prämien werden dabei nicht als Einkommen gewertet und kürzen den Hinzuverdienstfreibetrag nicht.
Übergang in Beschäftigung
Nimmst du während der Weiterbildung eine sozialversicherungspflichtige Arbeit auf, entfällt das Weiterbildungsgeld ab Beschäftigungsbeginn. Bereits ausgezahlte Beträge musst du nicht zurückzahlen. Die Prämien bleiben bei bestandener Prüfung erhalten.

Weiterbildungsgeld bei Leistungswechsel

Wechselst du während der Weiterbildung vom ALG-I-Bezug ins Bürgergeld (z.B. weil der ALG-I-Anspruch endet), bleibt das Weiterbildungsgeld bestehen. Die 150€ werden dann zusammen mit dem Bürgergeld ausgezahlt. Wichtig: Melde den Leistungswechsel frühzeitig beim Jobcenter und der Agentur für Arbeit, um Unterbrechungen zu vermeiden.

Was passiert bei Kursabbruch?

Was mit bereits gezahltem Weiterbildungsgeld und der Prämie geschieht

Abbruch ohne wichtigen Grund
Brichst du die Weiterbildung ohne anerkannten Grund ab, endet das Weiterbildungsgeld ab dem Tag des Abbruchs. Bereits ausgezahlte Beträge musst du in der Regel nicht zurückzahlen. Ausnahme: Bei grobem Fehlverhalten kann eine Sperrzeit oder Rückforderung verhängt werden.
Abbruch aus wichtigem Grund
Bei nachgewiesenem wichtigem Grund (Krankheit, familiärer Notfall, Arbeitsaufnahme) bleibt das bereits gezahlte Weiterbildungsgeld erhalten. Wenn du im späteren Verlauf erneut eine Weiterbildung beginnst, kannst du wieder Weiterbildungsgeld erhalten.
Prämie bei Abbruch
Die Weiterbildungsprämie (1.000€ bzw. 1.500€) wird nur bei bestandener Prüfung ausgezahlt. Bei Abbruch vor der Zwischenprüfung verfällt der Anspruch auf die erste Prämie. Bei Abbruch nach der Zwischen-, aber vor der Abschlussprüfung bleibt nur die 1.000€-Prämie erhalten.
Wiedereinstieg in eine neue Maßnahme
Nach einem Abbruch kannst du bei erneuter Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung wieder Weiterbildungsgeld beziehen. Auch die Prämie ist bei bestandener Prüfung in der neuen Maßnahme erneut beantragbar — sie ist nicht an eine spezifische Maßnahme gebunden.

Typische Ablehnungsgründe — und wie du sie vermeidest

Sechs Fälle, in denen das Weiterbildungsgeld nicht gezahlt oder gekürzt wird

Kurs hat keine gültige Maßnahmenummer
Ohne gültige Maßnahmenummer nach AZAV ist kein Weiterbildungsgeld möglich. Auch bei inhaltlich hochwertigen, aber nicht zugelassenen Kursen entfällt der Anspruch. Prüfe vor der Anmeldung die Zertifizierung über KURSNET oder mein NOW.
Weiterbildung dauert weniger als 4 Monate
Kurse unter der Mindestdauer von 4 Monaten qualifizieren nicht für Weiterbildungsgeld. Ausnahme: Kürzere Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Im Zweifel: Beim Berater klären.
Kein laufender ALG-I- oder Bürgergeld-Bezug
Wer weder ALG I bezieht noch Bürgergeld erhält, hat keinen Anspruch auf Weiterbildungsgeld. Typisch für Beschäftigte, die sich selbst fortbilden oder über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden. Diese erhalten keine 150€/Monat.
Unentschuldigte Fehlzeiten
Bei häufigen unentschuldigten Fehltagen kürzt die Agentur das Weiterbildungsgeld oder stellt es ganz ein. Der Bildungsträger ist verpflichtet, Fehlzeiten zu melden. Krankmeldungen müssen zeitnah eingereicht werden.
Wechsel in Vollzeit-Beschäftigung
Nimmst du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf und beziehst kein ALG I oder Bürgergeld mehr, entfällt das Weiterbildungsgeld ab dem Tag des Beschäftigungsbeginns. Die Prämie bei bestandener Prüfung bleibt unberührt.
Kein anerkannter Abschluss (für Prämie)
Die Weiterbildungsprämie setzt einen anerkannten Berufsabschluss oder eine anerkannte Teilprüfung voraus. Zertifikatskurse ohne externe Prüfung oder reine Teilnahmebestätigungen qualifizieren nicht. Prüfe vor Kursbeginn, ob ein IHK-/HWK-Abschluss enthalten ist.

Achtung: Fristen bei der Prämie

Die Weiterbildungsprämie muss innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Prüfung beantragt werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch auf 1.000€ bzw. 1.500€ — auch wenn alle inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Stelle den Antrag am besten direkt nach Erhalt des Prüfungszeugnisses.

Häufige Fehler bei der Beantragung

Diese fünf Stolperfallen kosten viele Teilnehmer bares Geld

Prämien-Antrag zu spät eingereicht
Die Weiterbildungsprämie muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der Prüfung beantragt werden. Viele verpassen diese Frist und verlieren den Anspruch auf 1.000€ oder 1.500€. Tipp: Direkt nach Erhalt des Prüfungsergebnisses Antrag stellen.
Prüfungsnachweis vergessen
Die Auszahlung der Prämie erfolgt nur gegen Vorlage des offiziellen Prüfungszeugnisses. Einfache Teilnahmebestätigungen oder Noten aus Probeklausuren reichen nicht. Warte die offizielle IHK-/HWK-Urkunde ab.
Falsche Kombination mit Qualifizierungschancengesetz
Beschäftigte, die über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden, erhalten kein Weiterbildungsgeld. Wer den Unterschied nicht kennt, beantragt oft umsonst. Weiterbildungsgeld gibt es nur bei ALG-I- oder Bürgergeld-Bezug.
Kurs ohne gültige Maßnahmenummer gewählt
Viele buchen einen Kurs, der zwar inhaltlich passt, aber keine aktuelle AZAV-Zulassung hat. Folge: Kein Bildungsgutschein, kein Weiterbildungsgeld. Prüfe vor der Anmeldung in KURSNET oder mein NOW die Gültigkeit.
Fehlzeiten nicht dokumentiert
Krankmeldungen müssen zeitnah beim Bildungsträger UND bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Wer das versäumt, riskiert Kürzung des Weiterbildungsgeldes wegen unentschuldigter Fehlzeiten.

Häufig gestellte Fragen zu Weiterbildungsgeld & Prämie

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die zusätzlichen Geldleistungen bei geförderter Weiterbildung

Das Weiterbildungsgeld ist eine monatliche Zahlung von 150€, die du zusätzlich zu deinem ALG I oder Bürgergeld erhältst, wenn du an einer geförderten Weiterbildung mit Bildungsgutschein teilnimmst. Es wurde mit dem Bürgergeld-Gesetz eingeführt und ist seit Juli 2023 in § 87a SGB III gesetzlich verankert.

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