Übergangsgeld 2026
Das Übergangsgeld ist dein Einkommensersatz während der LTA-Umschulung — in der Regel 68% deines Nettos, mit Kind 75%. Hier erfährst du, wie es berechnet wird, wann welcher Satz gilt und wie viel konkret bei dir ankommt.
Vom Netto (ohne Kind)
§ 66 SGB IX
Mit Kind oder Pflege
§ 66 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX
Dauer einer Regelumschulung
§ 50 SGB IX
Eigenanteil an Sozialabgaben
§ 251 SGB V
Was ist das Übergangsgeld?
Das Übergangsgeld ist der Einkommensersatz während einer beruflichen Rehabilitation. Es wird parallel zu den übernommenen Kurskosten gezahlt und soll deinen Lebensunterhalt sichern, während du nicht arbeitest, sondern dich umschulen lässt.
Gezahlt wird Übergangsgeld vom gleichen Träger, der auch die LTA-Leistung bewilligt — in der Regel die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit oder die Berufsgenossenschaft. Rechtsgrundlage sind die §§ 66 ff. SGB IX (bei der DRV ergänzt durch §§ 20–21 SGB VI).
Die Höhe berechnet sich nicht wie beim Arbeitslosengeld aus einem Zwölf-Monats-Durchschnitt, sondern aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Maßnahmenbeginn. Das macht es meistens höher als ALG I — besonders wenn du zuletzt gut verdient hast.
So wird das Übergangsgeld berechnet
Vier Bausteine bestimmen deinen monatlichen Auszahlungsbetrag
- • 3 letzte abgerechnete Bruttomonate
- • Fiktive Nettoberechnung (Steuerklasse, Kirchensteuer, Soli)
- • Sonderzahlungen anteilig einbezogen
- • Bei Selbstständigen: letzter Einkommensteuerbescheid
- • 68% für kinderlose Antragsteller (Regelfall)
- • 75% mit mindestens einem Kind im Haushalt
- • 75% bei Pflege eines schwerbehinderten Ehepartners
- • Kein höherer Satz über 75% möglich
- • ALG-I-Empfänger: Übergangsgeld = ALG I
- • Bürgergeld-Empfänger: fiktives Arbeitsentgelt
- • Bei Krankengeld-Bezug: nahtloser Übergang möglich
- • Mindest-Übergangsgeld bei sehr niedrigem Einkommen
- • Steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG)
- • Progressionsvorbehalt — relevant bei Steuererklärung
- • Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung inklusive
- • Keine Beiträge zur Pflegeversicherung
4 konkrete Rechenbeispiele
So viel Übergangsgeld bekommst du in typischen Situationen
- • Brutto: 2.800 € — Netto: ca. 1.950 €
- • Prozentsatz: 68% (kinderlos)
- • Übergangsgeld: ca. 1.326 €/Monat
- • Gesamt über 24 Monate: ca. 31.800 €
- • Brutto: 3.500 € — Netto: ca. 2.600 €
- • Prozentsatz: 75% (mit Kind)
- • Übergangsgeld: ca. 1.950 €/Monat
- • Zusätzlich: Kindergeld, Betreuungskostenzuschuss
- • Vorheriges ALG I: 1.400 €/Monat
- • Übergangsgeld = ALG I — keine Neuberechnung
- • Übergangsgeld: 1.400 €/Monat
- • Kein Einkommensverlust beim Maßnahmenstart
- • Jahresgewinn: 45.000 € (Steuerbescheid)
- • Fiktives Monatsbrutto: 3.750 €
- • Übergangsgeld (68%): ca. 1.666 €/Monat
- • Nachweis über Steuerbescheid zwingend
Tipp: Berechnung immer prüfen
Übergangsgeld vs. ALG I vs. Bürgergeld
Drei Einkommensarten während einer Umschulung — was ist der Unterschied?
Die Finanzierung ist immer individuell. Lass dich von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter beraten, um die beste Förderung für deine Situation zu finden.
Noch keinen LTA-Antrag gestellt? Hier ist der Leitfaden zum LTA-Antrag. Übersicht zu allen LTA-Themen auf der LTA-Umschulung Hauptseite.
Häufig gestellte Fragen zum Übergangsgeld
Prozentsatz, Berechnung, Besteuerung und Anrechnung
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