Was kann man bei der Arbeitsagentur beantragen?
Alle Leistungen, Förderungen und Unterstützungen der Bundesagentur für Arbeit – dein kompletter Überblick 2026
Auf einen Blick
9 Min Lesezeit- Geldleistungen: ALG I (60–67% Netto), Bürgergeld (563€ Regelsatz), Mehrbedarf, Kinderzuschlag
- Förderung: Bildungsgutschein (Weiterbildung), AVGS (Coaching), Gründungszuschuss bis 20.700€
- Coaching & Vermittlung: Bewerbungstraining, Berufsberatung, Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
- Spezial: Wohngeld, Kinderbetreuung, Fahrtkosten, Übernachtungskosten bei auswärtiger Maßnahme
- Viele Leistungen müssen aktiv beantragt werden – sie laufen nicht automatisch mit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet weit mehr als nur Arbeitslosengeld I. Von Weiterbildungsförderung über Gründungszuschuss bis hin zu Bewerbungskosten und Coaching – es gibt viele Leistungen, die Dir bei der Jobsuche, Weiterbildung und beruflichen Neuorientierung helfen. Das Problem: Viele wissen nicht, was sie alles beantragen können!
In diesem Ratgeber zeigen wir Dir alle wichtigen Leistungen der Arbeitsagentur im Überblick – von finanziellen Hilfen über Weiterbildungsförderung bis zu Unterstützung bei der Existenzgründung. So holst Du das Maximum für Dich raus!
Leistungen im Überblick: 5 Kategorien
Die Arbeitsagentur bietet Leistungen in fünf Hauptbereichen.
1. Finanzielle Leistungen
Die wichtigsten Geldzahlungen der Arbeitsagentur.
Die Hauptleistung der Arbeitsagentur: Lohnersatz bei Arbeitslosigkeit.
📋 Das Wichtigste:
- • Höhe: 60% (ohne Kinder) bzw. 67% (mit Kindern) des letzten Nettogehalts
- • Dauer: 6-24 Monate (je nach Alter und Versicherungszeit)
- • Voraussetzung: 12 Monate Beiträge in letzten 30 Monaten
- • Wo beantragen? Online oder persönlich bei Deiner Arbeitsagentur
Wenn Dein Arbeitgeber insolvent ist und Dein Gehalt nicht zahlen kann.
📋 Das Wichtigste:
- • Höhe: Ausstehende Gehälter der letzten 3 Monate (brutto wie netto)
- • Dauer: Einmalige Zahlung für max. 3 Monate
- • Voraussetzung: Arbeitgeber ist insolvent, Du hast Gehaltsansprüche
- • Frist: Antrag innerhalb 2 Monate nach Insolvenzeröffnung
Für Beschäftigte, deren Arbeitszeit vorübergehend reduziert wird (nicht für Arbeitslose).
📋 Das Wichtigste:
- • Höhe: 60%/67% des Ausfalls (wie ALG I)
- • Wer beantragt? Der Arbeitgeber (nicht Du!)
- • Voraussetzung: Erheblicher Arbeitsausfall im Betrieb
2. Weiterbildung & Qualifizierung
Die wichtigsten Förderungen für Deine berufliche Weiterbildung.
Die bekannteste Förderung: 100% Kostenübernahme für zertifizierte Weiterbildungen.
💰 Was wird gefördert?
- • 100% Kurskosten (keine Eigenbeteiligung!)
- • Fahrtkosten zur Bildungsstätte
- • Kinderbetreuungskosten (falls nötig)
- • Übernachtungskosten bei auswärtiger Unterbringung
- • Weiterhin ALG I während der Weiterbildung
📋 Voraussetzungen:
- • Weiterbildung ist notwendig, um Arbeitslosigkeit zu beenden/vermeiden
- • Maßnahme ist AZAV-zertifiziert (Träger + Maßnahme!)
- • Du bist arbeitslos, arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht
- • Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur erforderlich
Wichtig:
Der Bildungsgutschein ist eine Kann-Leistung – es gibt keinen Rechtsanspruch! Die Arbeitsagentur entscheidet nach Ermessen. Eine gute Vorbereitung des Beratungsgesprächs ist daher wichtig.
FbW ist der Oberbegriff für alle geförderten Weiterbildungen – der Bildungsgutschein ist das Instrument dafür.
📚 Arten von FbW:
- • Umschulungen: Neuer Berufsabschluss (meist 2 Jahre)
- • Anpassungsweiterbildungen: Update bestehender Kenntnisse (z.B. neue Software)
- • Aufstiegsweiterbildungen: Höhere Qualifikation (z.B. Meister, Techniker)
- • Zertifikatslehrgänge: Neue Fachkenntnisse (z.B. Projektmanagement, Online-Marketing)
Kostenlose Coachings, Trainings und Bewerbungshilfe zur schnelleren Vermittlung.
🎯 Was wird gefördert?
- • Bewerbungscoaching: Optimierung Unterlagen, Vorbereitung Vorstellungsgespräche
- • Kompetenzfeststellung: Stärken-/Schwächenanalyse
- • Jobsuche-Unterstützung: Stellensuche, Netzwerkaufbau
- • Sprachkurse: Deutsch für den Beruf, Business-Englisch
- • IT-Grundlagen: PC-Kurse, Office-Schulungen
✅ Vorteile:
- • 100% kostenlos (kein Eigenanteil)
- • Maßnahmen meist kurz (wenige Wochen bis 3 Monate)
- • Individuell auf Dich zugeschnitten
- • Kann auch neben ALG I absolviert werden
Förderung für Beschäftigte (nicht Arbeitslose) – besonders für Geringqualifizierte und Ältere.
📋 Wer wird gefördert?
- • Geringqualifizierte: Ohne Berufsabschluss oder seit 4+ Jahren nicht im erlernten Beruf
- • Ältere Beschäftigte: Ab 45 Jahre in Betrieben mit < 250 Mitarbeitenden
- • Beschäftigte in KMU (kleine/mittlere Unternehmen)
💡 Tipp: Sprich Deinen Arbeitgeber an – er kann die Förderung für Dich beantragen!
3. Vermittlung & Bewerbung
Unterstützung bei Deiner Jobsuche und Bewerbung.
Finanzielle Hilfen für alle Kosten rund um Bewerbung und Jobaufnahme.
💰 Was wird gefördert?
- • Bewerbungskosten: Fotos, Mappen, Porto, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
- • Reisekosten: Fahrten zu Vorstellungsgesprächen (auch überregional)
- • Umzugskosten: Wenn Du für neuen Job umziehen musst
- • Trennungsgeld: Doppelte Haushaltsführung bei auswärtiger Arbeit
- • Arbeitskleidung: Wenn für neuen Job nötig (z.B. Sicherheitsschuhe)
- • Kinderbetreuung: Kosten für Kita/Tagesmutter bei Jobaufnahme
📋 Wichtig:
- • Leistungen werden erstattet (nicht im Voraus gezahlt!)
- • Du musst Belege sammeln (Quittungen, Tickets etc.)
- • Antrag vor Entstehung der Kosten stellen (sonst keine Erstattung!)
Besondere Hilfen, wenn Du für einen Job umziehen oder pendeln musst.
- Übernahme Umzugskosten: Bis zu 5.000€ (abhängig von Haushaltsgröße)
- Trennungsgeld: Bis zu 130€/Monat für doppelte Haushaltsführung (bis zu 6 Monate)
- Pendlerpauschale: Fahrtkosten über normale Pendelentfernung
Die Arbeitsagentur kann eine bezahlte Probearbeit fördern, damit Du und der Arbeitgeber euch kennenlernen.
📋 Das Wichtigste:
- • Dauer: Bis zu 6 Wochen
- • Vergütung: Du bekommst weiterhin ALG I
- • Vorteil: Ohne Risiko ausprobieren, ob Job passt
- • Ziel: Übernahme in reguläres Arbeitsverhältnis
4. Existenzgründung & Selbstständigkeit
Unterstützung, wenn Du Dich selbstständig machen willst.
Die wichtigste Förderung für Gründer:innen aus der Arbeitslosigkeit.
💰 Höhe der Förderung:
- • Phase 1 (6 Monate): Dein bisheriges ALG I + 300€ pauschale Sozialversicherung
- • Phase 2 (9 Monate, optional): 300€/Monat (wenn hauptberuflich selbstständig)
- • Gesamt maximal: 15 Monate Förderung
📋 Voraussetzungen:
- • Du beziehst ALG I (noch mindestens 150 Tage Restanspruch!)
- • Du hast einen tragfähigen Businessplan (von fachkundiger Stelle geprüft)
- • Du gründest hauptberuflich (nicht nebenbei!)
- • Du hast notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten für die Gründung
Wichtig:
Der Gründungszuschuss ist eine Kann-Leistung – kein Rechtsanspruch! Die Arbeitsagentur entscheidet nach Ermessen. Ein guter Businessplan ist daher Pflicht!
Alternative zum Gründungszuschuss für Bürgergeld-Empfänger:innen(zuständig: Jobcenter, nicht Arbeitsagentur).
📋 Das Wichtigste:
- • Höhe: Individuell (bis zu 100% des Regelsatzes zusätzlich)
- • Dauer: Bis zu 24 Monate
- • Du bekommst weiterhin Bürgergeld + Einstiegsgeld
- • Auch für nebenberufliche Gründungen möglich
Kostenlose Beratung und Unterstützung für angehende Gründer:innen.
- • Businessplan-Erstellung: Professionelle Unterstützung
- • Tragfähigkeitsprüfung: Fachkundige Stelle prüft Dein Konzept
- • Gründungsseminare: Kostenlose Workshops
- • Mentoring: Begleitung in den ersten Monaten
5. Förderung für Arbeitgeber (die Dir helfen können!)
Diese Leistungen kann Dein zukünftiger Arbeitgeber beantragen – und das erhöht Deine Chancen auf eine Einstellung!
Der Arbeitgeber bekommt einen Lohnkostenzuschuss, wenn er Dich einstellt – obwohl Du 'vermindert leistungsfähig' bist (z.B. nach langer Arbeitslosigkeit, ohne passende Qualifikation).
💰 Höhe der Förderung:
- • Bis zu 50% des Bruttolohns (in Einzelfällen bis 70%)
- • Dauer: Meist 6-12 Monate (max. 24 Monate möglich)
- • Ziel: Arbeitgeber hat Zeit, Dich einzuarbeiten
💡 Tipp: Erwähne diese Förderung im Bewerbungsgespräch! Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass sie einen Zuschuss bekommen können.
Förderung von Weiterbildungen für Beschäftigte – Arbeitgeber kann Weiterbildung für Dich beantragen (auch nach Einstellung!).
📋 Das Wichtigste:
- • 100% Kurskosten können übernommen werden (bei KMU)
- • 50% Arbeitsentgelt-Zuschuss während Weiterbildung (bei KMU)
- • Gilt für alle Beschäftigten (nicht nur Arbeitslose!)
Weitere wichtige Leistungen
Diese Leistungen solltest Du auch kennen.
Für: Azubis in betrieblicher Ausbildung, die nicht bei Eltern wohnen
Höhe: Abhängig von Ausbildungsvergütung, Miete, Einkommen der Eltern
Vorteil: Zusätzliches Geld während Ausbildung (kein Kredit!)
Für: Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen
Leistungen: Technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz, Umschulung, Budget für Arbeit
Ziel: Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen/erhalten
Für: Arbeitslose, die praktische Erfahrung sammeln wollen
Dauer: Bis zu 6 Wochen beim potentiellen Arbeitgeber
Vorteil: Kennenlernen + weiterhin ALG I
Für: Heranführung an den Arbeitsmarkt
Beispiele: Bewerbungstraining, PC-Kurse, Berufsorientierung
Dauer: Meist kurz (wenige Wochen)
💰 Finanzielle Sicherheit:
ALG I, Insolvenzgeld
🎓 Weiterbildung:
Bildungsgutschein, FbW, AVGS
💼 Bewerbung:
Vermittlungsbudget, Mobilitätshilfen
🚀 Gründung:
Gründungszuschuss, Coaching
💡 Wichtig: Die meisten Leistungen sind Kann-Leistungen – kein Rechtsanspruch! Eine gute Vorbereitung des Beratungsgesprächs ist entscheidend. Zeige, dass die Förderung Dir hilft, schnell zurück in Arbeit zu kommen!
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Häufig gestellte Fragen
Nein, du kannst Leistungen einzeln und nacheinander beantragen. Es ist sogar oft sinnvoll, zunächst die wichtigsten Leistungen (Arbeitslosengeld) zu beantragen und später weitere Unterstützungen hinzuzufügen.
Empfohlene Reihenfolge:
- Zuerst: Arbeitslos melden und ALG I beantragen
- Dann: Wohngeld, Kinderzuschlag (falls zutreffend)
- Danach: Bildungsgutschein, Mobilitätshilfen, etc.
💡 Tipp: Dein Arbeitsvermittler kann dir bei der Orientierung helfen – welche Leistungen für deine Situation am wichtigsten sind.
Nutze Deine Chance: 100% geförderte Weiterbildung
Mit einem Bildungsgutschein der Arbeitsagentur kannst Du Dich zu 100% gefördert weiterbilden – ohne Kosten für Dich. Wir helfen Dir, den passenden Kurs zu finden und die Förderung zu erhalten!
