Bürgergeld-Rechner 2026
Berechne kostenlos Deinen voraussichtlichen Anspruch auf Bürgergeld – mit aktuellen Regelsätzen, Mehrbedarf und Freibeträgen
Mit unserem Bürgergeld-Rechner kannst Du schnell und unkompliziert berechnen, wie viel Bürgergeld Dir voraussichtlich zusteht. Gib einfach Deine persönliche Situation, Wohnkosten und Einkommen ein – der Rechner ermittelt Deinen Bedarf anhand der aktuellen Regelsätze 2026.
Stufe 1
563€
Alleinstehend
Stufe 2
506€
Paare (je)
Stufe 3
451€
U25 bei Eltern
Stufe 4
471€
Jugendliche 14–17
Stufe 5
390€
Kinder 6–13
Stufe 6
357€
Kinder 0–5
Jetzt berechnen
Gib Deine Daten ein – die Berechnung aktualisiert sich automatisch
Tipp: Das Ergebnis wird nach Eingabe der Daten weiter unten angezeigt
Regelsatz: 563€ (Stufe 1)
Keine Kinder hinzugefügt.
Nettokaltmiete ohne Nebenkosten
Wasser, Müll, Grundsteuer etc.
Gas, Öl, Fernwärme etc.
Hinweis: Das Jobcenter übernimmt nur angemessene Wohnkosten. Die Angemessenheitsgrenzen variieren je nach Wohnort. Dieser Rechner prüft die Angemessenheit nicht.
Bruttolohn aus Beschäftigung, Minijob etc.
250€ pro Kind (wird als Einkommen des Kindes angerechnet)
Unterhaltszahlungen für Kinder oder Partner
z.B. Rente, Krankengeld, Elterngeld (über 300€)
Voraussichtlicher Anspruch
563,00 €
pro Monat
Bedarfsberechnung
Hinweis: Unverbindliche Orientierung. Die tatsächliche Höhe wird vom Jobcenter individuell berechnet.
So wird Bürgergeld berechnet
Die Berechnungsformel:
Gesamtbedarf = Regelsatz(e) + Kosten der Unterkunft + Mehrbedarf
Anrechenbares Einkommen wird abgezogen (nach Freibeträgen)
Bürgergeld = Gesamtbedarf - anrechenbares Einkommen
Freibeträge bei Erwerbseinkommen
Nicht das gesamte Erwerbseinkommen wird angerechnet. Es gibt gestaffelte Freibeträge:
0–100€
100% frei
Grundfreibetrag: bleibt komplett anrechnungsfrei
100–520€
20% frei
20% des übersteigenden Betrags bleiben frei
520–1.000€
30% frei
30% des übersteigenden Betrags bleiben frei
1.000–1.200€
10% frei
10% frei (bis 1.500€ bei Kindern im Haushalt)
Rechenbeispiel: Bei einem Bruttoverdienst von 600€ darfst Du 184€ behalten: 100€ Grundfreibetrag + 20% von 420€ (= 84€). Angerechnet werden nur 416€.
Mehrbedarf: Zusatzleistungen im Detail
Neben dem Regelsatz gibt es Mehrbedarfe für Personen mit besonderen Lebensumständen. Diese werden zusätzlich ausgezahlt und können Dein Bürgergeld deutlich erhöhen. Der Mehrbedarf wird prozentual zum maßgeblichen Regelsatz berechnet und ist gesetzlich im § 21 SGB II verankert.
36% des Regelsatzes bei einem Kind unter 7 Jahren oder bei 2–3 Kindern unter 16 Jahren.
12% pro Kind, höchstens aber 60% des Regelsatzes.
Beispiel: Alleinerziehend mit einem Kleinkind = 203€ zusätzlich pro Monat.
17% des Regelsatzes ab der 13. Schwangerschaftswoche.
Zusätzlich: Einmalleistungen für Erstausstattung Baby (Kinderwagen, Wickeltisch, Kleidung).
Beispiel: Alleinstehende Schwangere = 96€ zusätzlich pro Monat.
35% des Regelsatzes bei Teilhabe am Arbeitsleben.
17% bei Erwerbsminderungsrente mit Merkzeichen G.
Zusätzlich können Integrationshelfer und spezielle Hilfsmittel übernommen werden.
Bei dezentraler Warmwasserbereitung (z.B. Durchlauferhitzer) gibt es Zusatzleistungen.
Staffelung: 2,3% (Stufe 1) bis 0,8% (Kinder 0–5) des Regelsatzes.
Beispiel Alleinstehend: ca. 13€ monatlich.
Bei chronischen Krankheiten (z.B. Diabetes, Zöliakie, Niereninsuffizienz) gibt es einen Mehrbedarf.
Höhe: 10–20% je nach Diagnose, ärztliches Attest nötig.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin hat eine offizielle Liste.
130€ pro Schuljahr für Schulmaterialien (zum 1. August) und 65€ im Februar.
Zusätzlich: Kostenübernahme für Klassenfahrten, Nachhilfe und Mittagessen in der Schulmensa.
Mehrbedarfe kombinieren
Bedarfsgemeinschaft: Wer zählt dazu?
Der Begriff Bedarfsgemeinschaft ist zentral bei der Berechnung des Bürgergeldes. Alle Personen einer Bedarfsgemeinschaft werden gemeinsam betrachtet — ihr Einkommen und ihr Bedarf werden zusammengerechnet. Das ist rechtlich nicht dasselbe wie eine Wohn- oder Haushaltsgemeinschaft!
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:
- Du selbst (antragstellende Person)
- Ehe- oder Lebenspartner, mit dem Du zusammenlebst
- Eheähnliche Lebenspartner (sogenannte Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft — mindestens 1 Jahr zusammen oder gemeinsames Kind)
- Unverheiratete Kinder unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern — wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können
- Im Haushalt lebender Elternteil eines unverheirateten Kindes unter 25
Nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören:
- Mitbewohner in WGs (auch wenn gleicher Kühlschrank)
- Großeltern, die im selben Haushalt leben
- Kinder über 25 Jahre (bilden eigene Bedarfsgemeinschaft)
- Kinder, die ihren Lebensunterhalt selbst decken können
- Erwachsene Geschwister im selben Haushalt (Haushaltsgemeinschaft, nicht Bedarfsgemeinschaft)
Eheähnliche Gemeinschaft
Ist es möglich, dass Du eine geförderte Weiterbildung machen kannst?
Während Du Bürgergeld beziehst, kannst Du Dich per Bildungsgutschein zu 100% gefördert weiterbilden. Wir prüfen kostenlos, welche Angebote zu Dir passen.
3 konkrete Rechenbeispiele
Um Dir die Berechnung anschaulich zu machen, haben wir drei typische Fälle durchgerechnet. So siehst Du, wie Regelsatz, Wohnkosten, Einkommen und Mehrbedarf zusammenspielen.
Bedarf
- Regelsatz: 563€
- Miete (warm): 550€
- Gesamtbedarf: 1.113€
Einkommen
- Brutto/Netto: 600€
- Freibetrag: 100€ + 100€ (20% v. 500€)
- Anrechenbar: 400€
Bürgergeld-Anspruch:
713€ pro Monat
Gesamteinkommen mit Lohn: 1.313€
Bedarf
- Partner 1: 506€
- Partner 2: 506€
- Kind 9 J.: 390€
- Kind 5 J.: 357€
- Miete (warm): 980€
- Gesamtbedarf: 2.739€
Einkommen
- Kindergeld: 2 × 250€ = 500€
- Angerechnet voll beim Kinderbedarf
- Anrechenbar: 500€
Bürgergeld-Anspruch:
2.239€ pro Monat
plus Bildung-und-Teilhabe-Paket für die Kinder
Bedarf
- Regelsatz: 563€
- Kind 3 J.: 357€
- Mehrbedarf Alleinerz.: 203€
- Miete (warm): 720€
- Gesamtbedarf: 1.843€
Einkommen
- Kindergeld: 250€
- Unterhalt Kind: 300€
- Anrechenbar: 550€
Bürgergeld-Anspruch:
1.293€ pro Monat
plus Kita-Kostenübernahme möglich
Angemessene Wohnkosten: Regionale Unterschiede
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung — sofern sie angemessen sind. Was angemessen ist, hängt von der Haushaltsgröße und Deiner Stadt bzw. Deinem Landkreis ab. Jedes Jobcenter veröffentlicht eigene Mietobergrenzen (sogenannte schlüssige Konzepte).
Werte können je nach Bundesland um ±5 m² variieren. Die Mietobergrenze ergibt sich aus Fläche × ortsüblichem Quadratmeterpreis laut Mietspiegel.
ca. 820€
Bruttokalt
ca. 550€
Bruttokalt
ca. 435€
Bruttokalt
ca. 600€
Bruttokalt
ca. 490€
Bruttokalt
ca. 315€
Bruttokalt
250–350€
Bruttokalt
320–400€
Bruttokalt
Heizkosten werden zusätzlich übernommen, sofern sie nicht unangemessen hoch sind. Die Werte sind Orientierungswerte und können jährlich angepasst werden.
Karenzzeit im ersten Jahr
Häufige Fehler beim Bürgergeld-Antrag vermeiden
Viele Anträge werden verzögert bearbeitet oder sogar abgelehnt, weil kleine Fehler gemacht werden. Mit dieser Checkliste vermeidest Du die häufigsten Fallstricke:
Fehler: Einkommen des Partners nicht angeben
In der Bedarfsgemeinschaft wird das Einkommen aller Mitglieder zusammengerechnet. Verschweigen führt zu Leistungsstreichung und Rückforderungen.
Fehler: Kontoauszüge nur auszugsweise einreichen
Alle Kontoauszüge der letzten 3 Monate in voller Länge einreichen — lückenlos. Das Jobcenter prüft auf verdeckte Einkünfte.
Fehler: Nebenjob nicht oder zu spät melden
Jede Veränderung (neuer Job, mehr Stunden, Nebeneinkünfte) muss sofort gemeldet werden. Sonst droht Leistungsmissbrauch-Vorwurf.
Fehler: Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung fehlen
Ohne diese Unterlagen wird nur der Regelsatz gezahlt, keine Wohnkosten. Immer aktuelle Nebenkostenabrechnung beifügen.
Fehler: Mehrbedarf nicht beantragt
Alleinerziehende, Schwangere und chronisch Kranke müssen den Mehrbedarf explizit beantragen. Er wird nicht automatisch zuerkannt.
Fehler: Weiterbewilligungsantrag vergessen
Bürgergeld wird für 12 Monate bewilligt. Den Folgeantrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf stellen — sonst entsteht eine Zahlungslücke.
Bürgergeld aufstocken: So funktioniert es
Auch wenn Du einen Job, Arbeitslosengeld I oder eine Rente hast, kann ein Bürgergeld-Anspruch bestehen, wenn Dein Einkommen nicht zum Leben reicht. Dann sprechen wir von ergänzendem Bürgergeld, umgangssprachlich 'aufstocken'.
Wenn Dein Gehalt (z.B. als Minijobber, Teilzeitkraft oder Selbständiger) unter dem Bürgergeld-Bedarf liegt, bekommst Du die Differenz — minus anrechenbarem Einkommen.
Ca. 820.000 Menschen in Deutschland beziehen aufstockendes Bürgergeld trotz Arbeit (Stand: 2024).
ALG I hat Vorrang vor Bürgergeld. Wenn es aber unter Deinem Bedarf liegt, kannst Du ergänzende Leistungen beim Jobcenter beantragen.
Beispiel: ALG I 800€, Bedarf 1.200€ (mit Miete) → Jobcenter stockt um 400€ auf.
Rentner mit niedriger Rente beantragen keine Bürgergeld, sondern Grundsicherung im Alter (SGB XII) beim Sozialamt. Die Berechnung erfolgt nach ähnlichen Regeln.
Zuständig: Sozialamt der Gemeinde, nicht das Jobcenter.
Kinderzuschlag zuerst prüfen
Häufige Fragen zum Bürgergeld-Rechner
Verwandte Ratgeber
Kostenlose Weiterbildung trotz Bürgergeld?
Mit einem Bildungsgutschein vom Jobcenter kannst Du während des Bürgergeld-Bezugs eine geförderte Weiterbildung oder Umschulung machen – 100% kostenlos. Wir helfen Dir, den passenden Kurs zu finden!
