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Mündliche Kenntnisprüfung Pflegeberufe
Anbieter: WBS TRAINING SE
Trustpilot:4,4 von 5 Sternen4,4(1038 Bewertungen)oder ohne Förderung 750 €
Kursbeschreibung
Deine ausländische Pflegeausbildung ist in Deutschland nicht gleichwertig anerkannt?
Du hast bereits einen Vorbereitungskurs absolviert und möchtest nun die Mündliche Kenntnisprüfung ablegen? Dann freuen wir uns auf dich!
Die Kenntnisprüfungen bestehen in der Regel aus 2 Prüfungsteilen (mündlich und praktisch) und orientieren sich an dem regulären Pflegeexamen, wie es für alle deutschen Pflegefachkräfte nach ihrer 3-jährigen Pflegeausbildung vorgeschrieben ist.
Die Prüfungsthemen und der Prüfungsablauf der Kenntnisprüfungen sind in §§ 45 & 47 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) geregelt.
Wir melden dich bei der Zentralen Anerkennungsstelle deines Bundeslandes an und stehen dir für alle weiteren Fragen gern zur Verfügung.
Du kannst bei Nichtbestehen der mündlichen Kenntnisprüfung diese nur einmal wiederholen.
Daher ist eine gute Vorbereitung wichtig. Du hast noch keinen Vorbereitungskurs absolviert? Hier findest du die nächsten Termine.
Lehrplan & Module
Mündliche Kenntnisprüfung
- Prüfungsgespräch zu allen Fachbereichen der Ausbildung als Pflegefachmann/-frau anhand eines komplexen Fallbeispiels (stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege oder ambulante Akut-/ Langzeitpflege)
- Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen und evaluieren
- Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten
- Intra- und Interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten
- das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
- das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen
Voraussetzungen
Abgeschlossene ausländische Pflegeausbildung, die bei einer zuständigen Anerkennungsstelle eingereicht wurde, mit Feststellungsbescheid (Kopie erforderlich). Nachweis von Deutschkenntnissen mindestens auf Niveau B2 (GER); je nach Bundesland gelten besondere Anforderungen.
Zielgruppen
- Ohne Berufsabschluss
- WiedereinsteigerInnen
- Fachkräfte
Berufsbilder
- Pflegefachkraft
- Ambulante Pflegefachkraft