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Auch Beschäftigte können einen Bildungsgutschein erhalten. Die Förderung richtet sich nach Paragraph 82 SGB III und dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) — du musst nicht arbeitslos sein.
Kurskosten bei Kleinbetrieben
BA Geschäftsbericht 2024
SGB III für Beschäftigte
Sozialgesetzbuch III
max. Lohnkostenzuschuss
BA Eingliederungsbilanz 2024
Sonderförderung für Ältere
BA Statistik Arbeitsförderung 2024
Viele Berufstätige wissen es nicht: Auch Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein erhalten — du musst nicht arbeitslos sein. Die Rechtsgrundlage ist Paragraph 82 SGB III (Förderung beschäftigter Arbeitnehmer) in Verbindung mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG), das seit 2019 die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte deutlich ausgeweitet hat.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Größe des Unternehmens: Kleinstbetriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern erhalten bis zu 100% der Kurskosten erstattet. Zusätzlich zahlt die Agentur für Arbeit einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75% an den Arbeitgeber — dein Gehalt läuft während der gesamten Weiterbildung weiter.
Diese Personengruppen haben Anspruch auf Förderung nach Paragraph 82 SGB III
Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen
In 5 Schritten von der Idee bis zum Kursstart
Die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz funktioniert nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Stelle die Vorteile für den Betrieb heraus: Lohnkostenzuschuss, höhere Qualifikation, Mitarbeiterbindung.
Vereinbare einen Beratungstermin beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Seit 01.01.2025 sind ausschließlich die Agenturen für Arbeit (nicht mehr die Jobcenter) zuständig.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer beantragen die Förderung gemeinsam. Der Arbeitgeber beantragt den Lohnkostenzuschuss, der Arbeitnehmer den Bildungsgutschein für die Kurskosten.
Der Kurs muss AZAV-zertifiziert sein und in der Regel mehr als 120 Stunden dauern. Online- und Präsenz-Formate sind gleichermassen förderbar.
Nach Bewilligung startest du die Weiterbildung. Je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erfolgt die Teilnahme in Vollzeit-Freistellung, Teilzeit oder berufsbegleitend.
So überwindest du die häufigsten Hindernisse auf dem Weg zum Bildungsgutschein
Lösungsansatz:
Zeige die konkreten Vorteile auf: Bis zu 75% Lohnkostenzuschuss vom Staat, höher qualifizierte Mitarbeiter ohne volle Kostenbelastung, und Fachkräftesicherung im eigenen Betrieb. Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit berät auch Unternehmen kostenlos.
Lösungsansatz:
Lass dich kostenlos bei der Agentur für Arbeit beraten. Die Hotline 0800 4 555500 ist kostenfrei erreichbar. Grundsätzlich hat nahezu jeder Beschäftigte Chancen auf Förderung — die Höhe variiert nach Unternehmensgröße und persönlicher Situation.
Lösungsansatz:
Die QCG-Förderung signalisiert eine Investition des Arbeitgebers in dich. Arbeitgeber, die sich aktiv um Förderung bemühen, wollen Mitarbeiter halten und qualifizieren — nicht kündigen. Zudem gibt es in vielen Bundesländern Bildungsurlaubsgesetze als zusätzlichen Schutz.
Lösungsansatz:
Es gibt flexible Modelle: Vollzeit-Freistellung (Gehalt läuft weiter), Teilzeit-Weiterbildung, berufsbegleitende Abendkurse oder reines E-Learning. Viele AZAV-zertifizierte Anbieter bieten Kurse speziell für Berufstätige an.
Warum dein Chef die Förderung nutzen sollte
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Weiterbildungsförderung trotz Beschäftigung
Ja, Angestellte können einen Bildungsgutschein erhalten. Die Rechtsgrundlage ist § 82 SGB III in Verbindung mit dem Qualifizierungschancengesetz.
Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung über eine reine Anpassungsfortbildung hinausgeht, der Kurs AZAV-zertifiziert ist und mehr als 120 Stunden dauert.
Tipp: Dein Arbeitgeber muss der Weiterbildung zustimmen und beantragt gleichzeitig einen Lohnkostenzuschuss.
Finde AZAV-zertifizierte Weiterbildungen, die du neben dem Beruf oder in Freistellung absolvieren kannst. Dein Arbeitgeber profitiert von bis zu 75% Lohnkostenzuschuss.