Umschulung Kosten & Finanzierung 2026
Wer zahlt die Umschulung? In den meisten Fällen: niemand außer dem Staat. Erfahre, welche 6 Kostenträger deine Umschulung zu 100% finanzieren und welche Zuschüsse du zusätzlich erhältst.
Kostenübernahme
BA Statistik Arbeitsförderung 2024
Weiterbildungsgeld/Monat
BMAS, 2024
Prämie möglich
BA Geschäftsbericht 2024
Kostenträger
BA Statistik Arbeitsförderung 2024
Umschulung kostenlos? Ja, in den meisten Fällen
Eine Umschulung kostet im Schnitt zwischen 15.000 und 35.000 Euro – je nach Beruf, Dauer und Anbieter. Die gute Nachricht: In den allermeisten Fällen musst du davon keinen einzigen Cent selbst bezahlen. Denn es gibt in Deutschland 6 verschiedene Kostenträger, die deine Umschulung vollständig finanzieren.
Der häufigste Weg ist der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. Er deckt nicht nur die Kursgebühren ab, sondern auch Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Prüfungsgebühren und Lernmittel. Zusätzlich erhältst du während der Umschulung weiterhin dein Arbeitslosengeld oder Bürgergeld – plus 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat und eine Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500 Euro bei bestandenen Prüfungen.
Auf dieser Seite erfährst du alles über die 6 Kostenträger, was der Bildungsgutschein genau abdeckt, wie viel Geld du während der Umschulung bekommst und was sich 2026 bei der Finanzierung geändert hat.
Auf einen Blick
- Geförderte Umschulungen sind für Teilnehmer komplett kostenlos – 100% Übernahme durch den Kostenträger.
- Es gibt 6 mögliche Kostenträger: Arbeitsagentur, Jobcenter, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Qualifizierungschancengesetz und Arbeitgeber.
- Zusätzlich zur Kostenübernahme erhältst du 150€/Monat Weiterbildungsgeld und bis zu 2.500€ Prämie.
- ALG I oder Bürgergeld laufen während der gesamten Umschulung weiter.
Die 6 Kostenträger im Detail
Wer zahlt deine Umschulung? Einer dieser 6 Kostenträger kommt in der Regel für die kompletten Kosten auf.
Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein)
Der häufigste Weg: Die Arbeitsagentur übernimmt über den Bildungsgutschein 100% der Kosten deiner Umschulung. Voraussetzung ist, dass du arbeitslos gemeldet bist oder von Arbeitslosigkeit bedroht. Auch Beschäftigte ohne Berufsabschluss können gefördert werden. Der Bildungsgutschein deckt Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuung und Lernmittel ab.
- Für ALG-I-Empfänger und von Arbeitslosigkeit Bedrohte
- Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur erforderlich
- Nur bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern einlösbar
- Zusätzlich: Weiterbildungsgeld von 150€/Monat
Jobcenter (Bürgergeld-Empfänger)
Seit dem 01.01.2025 erfolgt die Abwicklung von Bildungsgutscheinen für Bürgergeld-Empfänger über die Agentur für Arbeit. Dein Jobcenter bleibt Ansprechpartner und leitet den Antrag weiter. Auch Bürgergeld-Empfänger erhalten eine vollständige Kostenübernahme plus Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie.
- Seit 01.01.2025: Abwicklung über Agentur für Arbeit
- Jobcenter bleibt erster Ansprechpartner
- Bürgergeld läuft während der Umschulung weiter
- Zusätzlich 150€/Monat Weiterbildungsgeld
Deutsche Rentenversicherung
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kannst, übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Umschulungskosten als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Voraussetzung sind mindestens 15 Beitragsjahre oder eine Erwerbsminderung. Während der Maßnahme erhältst du Übergangsgeld in Höhe von 68-80% deines letzten Nettogehalts.
- Bei gesundheitlichen Einschränkungen im bisherigen Beruf
- Mindestens 15 Beitragsjahre oder Erwerbsminderung
- Übergangsgeld: 68% (ohne Kind) bis 80% (mit Kind) vom Netto
- Antrag über Reha-Beratung der Rentenversicherung
Berufsgenossenschaft / DGUV
Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft (als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) die kompletten Umschulungskosten. Die Leistungen umfassen Lehrgangs-, Prüfungs- und Fahrtkosten sowie ein Verletztengeld während der Maßnahme.
- Nach Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit
- Übernahme aller Umschulungskosten
- Verletztengeld als Einkommensersatz
- Antrag bei zuständiger Berufsgenossenschaft
Qualifizierungschancengesetz 2026
Für Beschäftigte, die sich beruflich umorientieren möchten oder deren Arbeitsplatz von Strukturwandel betroffen ist. Arbeitgeber erhalten Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten: bis 100% für KMU mit unter 50 Mitarbeitern, bis 50% für mittlere Unternehmen (50-249 MA) und bis 25% für Großunternehmen. Zusätzlich werden bis zu 75% der Lohnkosten während der Umschulung bezuschusst.
- Für Beschäftigte – Antrag über den Arbeitgeber
- Bis 100% Kurskosten für Unternehmen unter 50 MA
- Bis 75% Lohnkosten-Zuschuss während der Weiterbildung
- Vereinfachter Zugang seit 2025 – kein Nachweis 'von Digitalisierung bedroht' nötig
Arbeitgeber (Betriebliche Umschulung)
Bei einer betrieblichen Umschulung übernimmt der Arbeitgeber die Ausbildung im Betrieb. Du erhältst eine Ausbildungsvergütung (in der Regel 800-1.200€/Monat) und wirst praktisch im neuen Beruf ausgebildet. Der Betrieb trägt die Kosten für die überbetriebliche Ausbildung und die Prüfungsgebühren. Besonders vorteilhaft: Du sammelst direkt Berufserfahrung.
- Ausbildungsvergütung ca. 800-1.200€/Monat
- Praktische Ausbildung im Betrieb
- Betrieb trägt Ausbildungs- und Prüfungskosten
- Sehr gute Übernahme-Chancen nach Abschluss
Was der Bildungsgutschein alles abdeckt
Der Bildungsgutschein deckt weit mehr als nur die Kursgebühren ab. Hier sind alle Leistungen im Überblick:
Lehrgangskosten (100%)
Die kompletten Kursgebühren deiner Umschulung werden übernommen – unabhängig von der Höhe. Bei einer 24-monatigen Umschulung im IT-Bereich können das 20.000-35.000€ sein.
- Volle Übernahme aller Kursgebühren
- Keine Zuzahlung durch Teilnehmer
- Gilt für die gesamte Umschulungsdauer
Fahrtkosten (bis 588€/Monat)
Pendelst du zum Bildungsträger, werden deine Fahrtkosten übernommen: 0,20€/km für die einfache Strecke oder die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Maximal 588€ pro Monat.
- 0,20€ pro Kilometer (einfache Strecke)
- Oder: Kosten für ÖPNV-Monatsticket
- Maximum: 588€ pro Monat
Kinderbetreuungskosten
Hast du Kinder unter 15 Jahren, werden Kinderbetreuungskosten in Höhe von bis zu 160€ pro Monat und Kind übernommen. So kannst du dich voll auf die Umschulung konzentrieren.
- Bis 160€/Monat pro Kind unter 15 Jahren
- Nachweis der Betreuungskosten erforderlich
- Ergänzend zu bestehenden Betreuungsansprüchen
Prüfungsgebühren
Alle Prüfungsgebühren (z.B. IHK- oder HWK-Prüfungen) werden vollständig übernommen. Das gilt für Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie ggf. erforderliche Wiederholungsprüfungen.
- IHK-/HWK-Prüfungsgebühren: 100% Übernahme
- Gilt für Zwischen- und Abschlussprüfungen
- Auch Wiederholungsprüfungen abgedeckt
Lernmittel
Bücher, Fachliteratur, Software-Lizenzen und andere Lernmaterialien, die für die Umschulung benötigt werden, sind im Bildungsgutschein enthalten. Der Bildungsträger stellt diese in der Regel direkt zur Verfügung.
- Fachliteratur und Lehrbücher
- Software-Lizenzen und Online-Zugänge
- Werden vom Bildungsträger gestellt
Unterbringungskosten (bis 60€/Tag)
Ist der Bildungsträger zu weit von deinem Wohnort entfernt und tägliches Pendeln nicht zumutbar, werden Unterbringungs- und Verpflegungskosten übernommen – bis zu 60€ pro Tag.
- Bei unzumutbarem Pendelweg
- Bis 60€ pro Tag für Unterkunft und Verpflegung
- Muss vorab mit der Arbeitsagentur abgestimmt werden
Finanzielle Unterstützung während der Umschulung
Neben der Kostenübernahme erhältst du auch finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt.
| Leistung | Betrag | Details | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| ALG I (weiter gezahlt) | 60-67% vom letzten Netto | 60% ohne Kind, 67% mit Kind | Anspruch auf Arbeitslosengeld I |
| Bürgergeld (Regelsatz 2026) | 563€/Monat | Zzgl. Kosten der Unterkunft (KdU) | Hilfebedürftigkeit / Bürgergeld-Bezug |
| Weiterbildungsgeld | +150€/Monat steuerfrei | Steuerfrei und sozialabgabenfrei. Kein separater Antrag nötig – automatischer Anspruch für ALG-I- und Bürgergeld-Empfänger. Wird für die gesamte Dauer der Umschulung gezahlt. | Teilnahme an geförderter Umschulung |
| Weiterbildungsprämie (Zwischenprüfung) | 1.000€ einmalig | Nach bestandener Zwischenprüfung | Abschluss einer Zwischenprüfung |
| Weiterbildungsprämie (Abschlussprüfung) | 1.500€ einmalig | Nach bestandener Abschlussprüfung | Bestandene IHK-/HWK-Abschlussprüfung |
| Fahrtkosten-Erstattung | Bis 588€/Monat | 0,20€/km oder ÖPNV-Ticket | Nachweis der Pendelstrecke |
Gesamtrechnung Extra-Leistungen
Bei einer 24-monatigen Umschulung mit Bildungsgutschein
Bis 6.100\€
zusätzlich in 24 Monaten
Weiterbildungsgeld: Kein Antrag nötig
Versicherung während der Umschulung
Während einer geförderten Umschulung bist du lückenlos sozialversichert – die Beiträge übernimmt der Kostenträger.
Krankenversicherung
Dein Krankenversicherungsschutz läuft während der gesamten Umschulung weiter. Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden vom Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit) übernommen.
Rentenversicherung
Auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden weitergezahlt. Die Umschulungszeit zählt als Versicherungspflichtverhältnis und wird dir auf deine Rentenansprüche angerechnet.
Arbeitslosenversicherung
Während der Umschulung bist du weiterhin arbeitslosenversichert. Das bedeutet: Solltest du nach der Umschulung nicht sofort eine Stelle finden, hast du erneut Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Versicherungspflichtverhältnis
Qualifizierungschancengesetz 2026
Für Beschäftigte: So finanziert der Staat die Umschulung über den Arbeitgeber
Kurskosten-Übernahme für KMU unter 50 Mitarbeiter
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten die volle Kostenübernahme für Weiterbildungen und Umschulungen ihrer Beschäftigten.
Lohnkosten-Zuschuss während der Weiterbildung
Arbeitgeber erhalten bis zu 75% der Lohnkosten als Zuschuss, wenn Beschäftigte an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen.
Kurskosten für mittlere Unternehmen (50-249 MA)
Mittlere Unternehmen erhalten einen Zuschuss von bis zu 50% der Weiterbildungskosten.
Kurskosten für Großunternehmen (250+ MA)
Auch Großunternehmen profitieren mit einem Zuschuss von bis zu 25% der Weiterbildungskosten.
Neuerungen seit 2025
- Vereinfachter Zugang: Der Nachweis, dass der Arbeitsplatz von Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist, entfällt.
- Antragstellung erfolgt über den Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit.
- Kombination mit anderen Förderprogrammen (z.B. Aufstiegs-BAföG) ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
- Besonders attraktiv für KMU: Bis zu 100% Kurskosten und 75% Lohnkosten werden übernommen.
Selbstfinanzierung – wenn keine Förderung möglich ist
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass du die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein nicht erfüllst – etwa wenn du weder arbeitslos noch von Arbeitslosigkeit bedroht bist und dein Arbeitgeber keine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz beantragt. In diesem Fall musst du die Umschulung selbst finanzieren.
Die Kosten liegen im mittleren fünfstelligen Bereich (15.000 bis 35.000 Euro) – eine erhebliche Investition. Bevor du diesen Weg gehst, solltest du folgende Alternativen prüfen:
Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Für Fortbildungen und bestimmte Umschulungen: Bis zu 75% Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Der Rest ist ein zinsgünstiges Darlehen, bei Bestehen werden 50% erlassen.
Regionale Förderprogramme
Viele Bundesländer haben eigene Förderprogramme: Bildungsschecks (NRW), Fachkursförderung (Baden-Württemberg), Weiterbildungsbonus (Hamburg). Informiere dich bei deiner Landesberatungsstelle.
Steuerliche Absetzbarkeit
Umschulungskosten sind als Werbungskosten oder Sonderausgaben vollständig von der Steuer absetzbar. Bei einem Steuersatz von 30% sparst du bei 25.000€ Kosten immerhin 7.500€.
Ratenzahlung beim Bildungsträger
Viele Bildungsträger bieten flexible Ratenzahlungsmodelle an. Frage direkt beim Anbieter nach – oft sind zinsgünstige oder zinsfreie Raten über die Dauer der Umschulung möglich.
Tipp: Mehrere Förderungen kombinierbar
Dein Rechtsanspruch: §81 Abs. 2 SGB III
Merkblatt 6: Offizielle Informationen zur Förderung
Häufig gestellte Fragen zur Finanzierung
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