Umschulung aus gesundheitlichen Gründen
Wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, hast du Anspruch auf berufliche Rehabilitation. Erfahre, welcher Kostenträger für dich zuständig ist und wie du bis zu 80% deines Nettogehalts als Übergangsgeld erhältst.
Übergangsgeld
DRV, 2024
Kostenübernahme
BA Statistik Arbeitsförderung 2024
Beitragsjahre (DRV)
DRV, 2024
Kostenträger
BA Statistik Arbeitsförderung 2024
Berufliche Rehabilitation: Deine Rechte bei gesundheitlichen Einschränkungen
Wer seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, hat besondere Ansprüche auf berufliche Rehabilitation. Ob Rückenprobleme, psychische Erkrankungen oder chronische Leiden - du bist nicht allein, und du hast das Recht auf Unterstützung beim Neustart.
Die gute Nachricht: Es gibt drei Hauptkostenträger, die deine Umschulung finanzieren können. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist bei allgemeinen Gesundheitsproblemen oft der beste Ansprechpartner und zahlt Übergangsgeld von 68-80% deines Nettos. Die Berufsgenossenschaft (BG/DGUV) ist zuständig, wenn ein Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt. Und als dritten Weg gibt es die Agentur für Arbeit, die über den Bildungsgutschein fördert.
Auf dieser Seite erfährst du im Detail, welcher Kostenträger für dich der richtige ist, welche Leistungen dir zustehen und wie du Schritt für Schritt deinen Antrag stellst.
Die 3 Kostenträger im Vergleich
Welcher Kostenträger übernimmt deine Umschulung? Das hängt von der Ursache deiner gesundheitlichen Einschränkung ab.
Die Finanzierung ist immer individuell. Lass dich von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter beraten, um die beste Förderung für deine Situation zu finden.
Umschulung über die Rentenversicherung (LTA)
Die Deutsche Rentenversicherung ist bei gesundheitlichen Gründen häufig der beste Kostenträger - mit dem höchsten Übergangsgeld und umfassenden Zusatzleistungen
Details:
- Vollständige Übernahme aller Lehrgangsgebühren
- Prüfungsgebühren (IHK/HWK) inklusive
- Sämtliche Lernmittel und Arbeitsmaterialien
- Keine Eigenbeteiligung erforderlich
Details:
- 68% vom Netto (ohne Kind)
- 75% vom Netto (mit Kind)
- 80% bei vorherigem ALG-Bezug
- Berechnung auf Basis des letzten Bruttogehalts
Details:
- Mindestens 15 Pflichtbeitragsjahre in der Rentenversicherung
- Ärztliches Gutachten über die Erwerbsminderung
- Bisheriger Beruf gesundheitlich nicht mehr möglich
- Ohne Umschulung droht Erwerbsminderungsrente
Details:
- G0100: Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation
- G0130: Selbsteinschätzungsbogen zu Gesundheit und Beruf
- Online verfügbar auf deutsche-rentenversicherung.de
- Bearbeitungsdauer: ca. 4-8 Wochen
Details:
- Fahrtkosten zum Bildungsträger
- Kinderbetreuungskosten
- Unterkunftskosten (bei auswärtiger Unterbringung)
- Haushaltshilfe bei Bedarf
- Lernmittel und technische Hilfsmittel
Umschulung über die Berufsgenossenschaft
Wenn deine gesundheitlichen Einschränkungen auf einen Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit zurückzuführen sind, ist die Berufsgenossenschaft (BG) bzw. die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) dein Kostenträger. Die BG übernimmt sämtliche Kosten deiner Umschulung - von den Lehrgangsgebühren bis zu den Prüfungskosten.
Während der Maßnahme erhältst du Verletztengeld oder Übergangsgeld als Lohnersatzleistung. Welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist, hängt von deiner Branche ab. Beispiele: Die BG BAU für Bauarbeiter, die BGW für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, oder die BG ETEM für Energie, Textil und Medienerzeugnisse.
Wichtig: Die Berufskrankheit muss offiziell anerkannt sein. Kontaktiere deine zuständige BG oder deinen Betriebsarzt, um den Anerkennungsprozess einzuleiten. Typische anerkannte Berufskrankheiten sind Hauterkrankungen, Lärmschwerhörigkeit, Asbestose und berufsbedingte Allergien.
Typische gesundheitliche Gründe für eine Umschulung
Diese Erkrankungen sind häufige Gründe für eine berufliche Rehabilitation
- • Bandscheibenvorfälle und Wirbelsäulenerkrankungen
- • Arthrose und chronische Gelenkschmerzen
- • Besonders bei körperlich belastenden Berufen
- • Häufig: Handwerk, Pflege, Logistik, Bau
- • Burnout und Erschöpfungssyndrome
- • Depressionen und Angststörungen
- • Posttraumatische Belastungsstörungen
- • Berufswechsel als Teil der Genesung
- • Mehlstauballergie (Bäcker, Konditoren)
- • Kontaktallergien (Friseure, Kosmetiker)
- • Chemische Unverträglichkeiten (Industrie, Labor)
- • Häufig als Berufskrankheit anerkannt (BG-Förderung)
- • Diabetes mit beruflichen Einschränkungen
- • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- • Chronische Atemwegserkrankungen (COPD, Asthma)
- • Neurologische Erkrankungen
Der Weg zur gesundheitsbedingten Umschulung
In 5 Schritten von der Diagnose zur neuen beruflichen Perspektive
Ärztliches Gutachten einholen
Lass von deinem Hausarzt oder Facharzt dokumentieren, dass du deinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Das Gutachten ist die Grundlage für jeden Antrag.
- • Diagnose und Einschränkungen dokumentieren lassen
- • Zusammenhang zwischen Erkrankung und Beruf belegen
- • Prognose zur Arbeitsfähigkeit im bisherigen Beruf
- • Empfehlung für berufliche Rehabilitation
Kostenträger identifizieren
Prüfe, welcher Kostenträger für dich zuständig ist: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bei allgemeinen Gesundheitsproblemen, die Berufsgenossenschaft (BG) bei Arbeitsunfällen oder die Arbeitsagentur als Auffanglösung.
- • DRV: Bei 15+ Beitragsjahren und gesundheitlicher Einschränkung
- • BG/DGUV: Bei Arbeitsunfall oder anerkannter Berufskrankheit
- • Arbeitsagentur: Wenn DRV und BG nicht zuständig sind
- • Kostenlose Beratung bei der DRV-Auskunftsstelle nutzen
Antrag stellen
Stelle den Antrag beim zuständigen Kostenträger. Bei der DRV sind das die Formulare G0100 (Reha-Antrag) und G0130 (Selbsteinschätzung). Lass dich bei einer Beratungsstelle beim Ausfüllen unterstützen.
- • DRV: Formulare G0100 + G0130 ausfüllen
- • BG: Antrag bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
- • Arbeitsagentur: Bildungsgutschein beantragen
- • Ärztliches Gutachten beifügen
Eignungsfeststellung und Reha-Beratung
Nach der Antragstellung wirst du zu einer Eignungsfeststellung eingeladen. Hier wird geprüft, welche Berufe für dich trotz deiner Einschränkungen geeignet sind. Ein Reha-Berater begleitet dich bei der Berufswahl.
- • Medizinische Begutachtung durch DRV-Ärzte
- • Berufskundliche Eignungstests
- • Persönliches Gespräch mit dem Reha-Berater
- • Gemeinsame Festlegung des Zielberufs
Umschulung beginnen
Nach der Bewilligung startest du deine Umschulung bei einem zertifizierten Bildungsträger. Du erhältst Übergangsgeld und sämtliche Kosten werden übernommen. Die Umschulung dauert in der Regel 24 Monate.
- • AZAV-zertifizierten Bildungsträger auswählen
- • Übergangsgeld ab dem ersten Tag
- • Regelmäßige Betreuung durch den Reha-Berater
- • Abschlussprüfung vor IHK oder HWK
DRV statt Arbeitsagentur - oft die bessere Wahl
Umschulungsbegleitende Hilfen (ubH inklusiv)
Häufig gestellte Fragen zur Umschulung aus gesundheitlichen Gründen
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um berufliche Rehabilitation, Kostenträger und Übergangsgeld
Berufliche Rehabilitation starten
Du kannst deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben? Ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger hilft dir kostenlos, den passenden Kostenträger zu finden, und unterstützt dich bei den Gesprächen mit Arbeitsagentur oder Rentenversicherung.
