Bürgergeld verstehen: Deine Grundsicherung im Überblick
Alles Wichtige zu Anspruch, Höhe, Berechnung und Bedarfsgemeinschaft – verständlich erklärt für 2026
Das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder 'Hartz IV') ist die staatliche Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland. Es sichert Deinen Lebensunterhalt, wenn Du erwerbsfähig bist, aber nicht genug verdienst oder keine Arbeit hast. Seit 2023 heißt die Leistung Bürgergeld und wurde reformiert, um mehr Vertrauen, Weiterbildung und Respekt in den Vordergrund zu stellen.
In diesem Ratgeber erfährst Du alles Wichtige: Wer hat Anspruch? Wie hoch ist das Bürgergeld 2026? Wie wird es berechnet? Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? Und welche Rechte und Pflichten hast Du?
Was ist Bürgergeld?
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende – seit 2023 mit neuem Namen und neuen Regeln.
Früher:
- • Arbeitslosengeld II (ALG II)
- • 'Hartz IV'
- • Sozialgeld (für Kinder/nicht Erwerbsfähige)
Seit 2023:
- • Bürgergeld (einheitlicher Name)
- • Höhere Regelsätze
- • Mehr Fokus auf Weiterbildung
- • Weniger Sanktionen (in den ersten 6 Monaten)
💡 Kern-Prinzip des Bürgergeldes:
Das Bürgergeld sichert das menschenwürdige Existenzminimum und soll Dir ermöglichen, wieder in Arbeit zu kommen oder eine Ausbildung bzw. Weiterbildung zu absolvieren. Es besteht aus dem Regelsatz (für Essen, Kleidung, Strom etc.) plus Kosten für Wohnung plus ggf. Mehrbedarf.
Das Bürgergeld wird vom Jobcenter (nicht von der Arbeitsagentur!) ausgezahlt. Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung von Arbeitsagentur und Kommune und zuständig für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.
Wichtig zu wissen:
Bürgergeld ist keine Versicherungsleistung wie ALG I, sondern eine Fürsorgeleistung. Das bedeutet: Du musst bedürftig sein (wenig Einkommen/Vermögen) und erwerbsfähig. Es gibt keinen Rechtsanspruch aus Beitragszahlung, sondern aus Hilfebedürftigkeit.
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Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Nicht jeder kann Bürgergeld beantragen. Du musst bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Erwerbsfähig (15-67 Jahre)
Du musst mindestens 15 Jahre alt und unter 67 Jahre alt sein. Außerdem musst Du körperlich und geistig in der Lage sein, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
Hilfebedürftig
Du kannst Deinen Lebensunterhalt (und den Deiner Familie) nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern. Das heißt: Dein Einkommen liegt unter dem errechneten Bedarf.
Wohnsitz in Deutschland
Du musst Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Auch EU-Bürger:innen können unter bestimmten Bedingungen Anspruch haben, müssen aber mindestens 5 Jahre in Deutschland gelebt haben oder gearbeitet haben.
Kein anderer Träger zuständig
Du darfst keinen Anspruch auf ALG I haben oder Dein ALG I reicht nicht aus. Auch andere Sozialleistungen (z.B. Grundsicherung im Alter) dürfen nicht vorrangig sein.
- ✗Nicht erwerbsfähige Personen: z.B. Rentner:innen, schwerbehinderte Menschen, die dauerhaft nicht arbeiten können (für diese gibt es die Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung)
- ✗Studierende/Schüler:innen: grundsätzlich kein Anspruch (außer in besonderen Härtefällen), da BAföG vorrangig ist
- ✗Personen in stationären Einrichtungen: z.B. Krankenhaus, Gefängnis (länger als 6 Monate)
- ✗Personen mit ausreichend Einkommen/Vermögen: Wer seinen Bedarf selbst decken kann, ist nicht hilfebedürftig
- ✗Asylbewerber:innen im laufenden Verfahren: erhalten Leistungen nach AsylbLG, nicht Bürgergeld
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
Ein zentraler Begriff beim Bürgergeld – entscheidend für die Berechnung Deiner Leistung.
Eine Bedarfsgemeinschaft ist die Gruppe von Personen, die in einem Haushalt zusammenleben und füreinander einstehen müssen. Das bedeutet: Das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der BG wird bei der Berechnung des Bürgergeldes berücksichtigt.
👨👩👧👦 Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:
- Du selbst (die erwerbsfähige hilfebedürftige Person)
- Dein:e Ehepartner:in oder Lebenspartner:in (auch wenn nicht hilfebedürftig)
- Dein:e Partner:in in eheähnlicher Gemeinschaft (wenn ihr länger als 1 Jahr zusammenlebt, gemeinsame Kinder habt oder füreinander sorgt)
- Unverheiratete Kinder unter 25 Jahren, die im Haushalt leben (außer sie können sich selbst versorgen)
Wichtig:
Nicht zur BG gehören: Mitbewohner:innen in WG (ohne Partnerschaft), volljährige Kinder ab 25, Eltern (außer Du bist selbst unter 25 und unverheiratet). Aber: Deren Einkommen kann trotzdem teilweise angerechnet werden, wenn sie Kosten teilen!
🙋 Beispiel 1: Alleinstehend
Lisa (32) ist arbeitslos und lebt allein.
BG = 1 Person (nur Lisa)
👨👩👧 Beispiel 2: Familie
Max (40) + Sarah (38, verheiratet) + 2 Kinder (10 + 14 Jahre).
BG = 4 Personen
💑 Beispiel 3: Partnerschaft
Tom (29) + Alex (27, unverheiratet, leben seit 2 Jahren zusammen).
BG = 2 Personen (eheähnliche Gemeinschaft)
👥 Beispiel 4: WG
Jana (24) wohnt in WG mit 2 Mitbewohnern (keine Partnerschaft).
BG = 1 Person (nur Jana)
Aber: Miete/Nebenkosten werden anteilig berechnet!
Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?
Die aktuellen Regelsätze – gültig ab 1. Januar 2026.
Alleinstehende / Alleinerziehende
Regelbedarfsstufe 1
563 €
Paare (Ehepartner/Lebenspartner) je Person
Regelbedarfsstufe 2
506 €
Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern
Regelbedarfsstufe 3
451 €
Kinder 14-17 Jahre
Regelbedarfsstufe 4
471 €
Kinder 6-13 Jahre
Regelbedarfsstufe 5
390 €
Kinder 0-5 Jahre
Regelbedarfsstufe 6
357 €
Was deckt der Regelsatz ab?
Der Regelsatz soll folgende Bedarfe abdecken:
- • Ernährung, Getränke
- • Kleidung, Schuhe
- • Strom (ohne Heizung)
- • Körperpflege, Gesundheitspflege
- • Hausrat, Haushaltsgeräte
- • Teilhabe am kulturellen Leben (Freizeitaktivitäten, ÖPNV-Tickets etc.)
Neben dem Regelsatz übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung ('KdU'), wenn sie angemessen sind:
- Kaltmiete (Nettokaltmiete, keine Möblierungszuschläge)
- Nebenkosten (Wasser, Müll, Grundsteuer, Hausmeister etc.)
- Heizkosten (Gas, Öl, Fernwärme etc.)
Wichtig: Angemessenheit
Die Wohnung muss angemessen groß und teuer sein. Die Grenzen legt jede Kommune selbst fest (meist 45-50 m² für 1 Person, 60 m² für 2 Personen, +15 m² pro weiterer Person). Auch die Miethöhe ist begrenzt. Ist Deine Wohnung zu teuer, zahlt das Jobcenter nur bis zur Grenze – außer Du suchst nachweislich eine günstigere Wohnung.
Mehrbedarf: Zusätzliche Leistungen
In bestimmten Situationen hast Du Anspruch auf einen höheren Betrag.
Mehrbedarf ist ein prozentualer Zuschlag auf Deinen Regelsatz, wenn Du besondere Ausgaben hast:
💼 Alleinerziehende (36% bzw. 12% pro Kind)
Wenn Du allein mit Kindern unter 7 Jahren oder mit 2+ Kindern unter 16 lebst. Max. 60% Zuschlag.
Beispiel: Alleinerziehend mit 1 Kind unter 7 → 36% von 563€ = +203€
🤰 Schwangere ab 13. Woche (17%)
Ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt es einen Zuschlag für Mehraufwendungen.
Beispiel: 17% von 563€ = +96€
🍽️ Kostenaufwändige Ernährung (variabel)
Bei bestimmten Erkrankungen (z.B. Zöliakie, Niereninsuffizienz) mit ärztlichem Attest.
Meist 10-30% Zuschlag, je nach Krankheit
♿ Erwerbsunfähige mit Schwerbehinderung (35%)
Wenn Du dauerhaft voll erwerbsgemindert bist und Eingliederungshilfe oder Blindenhilfe beziehst.
🔥 Dezentrale Warmwassererzeugung (0,8-2,3% je nach Haushaltsgröße)
Wenn Du Warmwasser selbst mit Strom erzeugst (Boiler, Durchlauferhitzer) und das nicht in den Heizkosten enthalten ist.
Beispiel 1 Person: 2,3% von 563€ = +13€
Mehrere Mehrbedarfe gleichzeitig?
Ja, Du kannst mehrere Mehrbedarfe kombinieren (z.B. alleinerziehend + Warmwasser). Die Summe darf aber maximal 100% Deines Regelsatzes betragen (außer bei kostenaufwändiger Ernährung – die kann darüber hinaus gehen).
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Deine Rechte und Pflichten
Bürgergeld ist keine bedingungslose Leistung. Es gibt Rechte, aber auch Pflichten.
- Existenzsicherung: Anspruch auf Regelsatz + KdU + Mehrbedarf
- Kranken- und Pflegeversicherung: Das Jobcenter zahlt Deine Beiträge
- Weiterbildungsförderung: Anspruch auf Bildungsgutschein, Coaching, Bewerbungstraining
- Einmalige Leistungen: z.B. Erstausstattung Wohnung, Baby, Schulbedarf (156€/Jahr pro Kind)
- Sanktionsfreiheit (erste 6 Monate): In den ersten 6 Monaten Bürgergeld gibt es keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen
- Mitwirkungspflicht: Auskunft über Einkommen, Vermögen, Wohnsituation geben (Kontoauszüge vorlegen!)
- Eigenbemühungen: Aktiv nach Arbeit suchen (Nachweise sammeln!)
- Jobangebote annehmen: Zumutbare Arbeit musst Du annehmen (auch unter Qualifikation, auch bundesweit!)
- Termine wahrnehmen: Erscheinungspflicht bei Jobcenter-Terminen
- Änderungen melden: Sofort melden, wenn sich Einkommen, Vermögen, Wohnsituation, Familienstand ändert!
Wenn Du Deine Pflichten verletzt (z.B. Termine versäumst, Jobangebote ablehnst), kann das Jobcenter Dein Bürgergeld kürzen:
- •1. Pflichtverletzung: 10% Kürzung des Regelsatzes (für 1 Monat)
- •2. Pflichtverletzung (innerhalb 1 Jahres): 20% Kürzung
- •3. Pflichtverletzung: 30% Kürzung (maximal!)
Wichtig: Die Kosten der Unterkunft dürfen nicht gekürzt werden! Auch bei Sanktionen bleibt Deine Miete gesichert.
Bereit für den nächsten Schritt?
Deine Mitwirkungspflicht beim Bürgergeld wird zu Deinem Vorteil: Eine Weiterbildung zählt als aktive Jobsuche und wird zu 100% gefördert. 3 passende Angebote in 60 Sekunden.
Häufige Fragen zum Bürgergeld
Ja, grundsätzlich schon – aber es kommt darauf an:
- Wenn Du arbeitest: Falls Dein Einkommen nicht ausreicht, um Deinen Bedarf zu decken, kannst Du aufstockendes Bürgergeld beantragen. Das gilt auch für Minijobs, Teilzeit, Vollzeit mit niedrigem Gehalt. Dein Einkommen wird angerechnet (mit Freibeträgen).
- Wenn Du in Ausbildung bist: Grundsätzlich hast Du keinen Anspruch auf Bürgergeld während einer förderungsfähigen Ausbildung (Schule, Studium, betriebliche Ausbildung), weil BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsvergütung vorrangig sind. Ausnahme: In besonderen Härtefällen (z.B. wenn Du alleinerziehend bist, schwanger, oder die Ausbildung nicht BAföG-fähig ist).
Genau – wenn Dein:e Partner:in in Deiner Bedarfsgemeinschaft lebt (verheiratet, Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft) und genug verdient, um Euren gemeinsamen Bedarf zu decken, bekommst Du kein Bürgergeld.
Beispiel:
- • Du + Partner (verheiratet), keine Kinder
- • Gesamtbedarf: 2 × 506€ (Regelsätze) + 800€ (Miete) = 1.812€
- • Partner verdient 2.500€ netto → nach Abzug Freibeträge bleiben ca. 2.150€ anrechenbares Einkommen
- • 2.150€ > 1.812€ → Kein Anspruch auf Bürgergeld
Aber: Wenn Dein:e Partner:in nicht in Deiner BG lebt (z.B. WG-Mitbewohner:in, getrennt lebend), wird sein/ihr Einkommen nicht angerechnet.
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Häufig gestellte Fragen
Ja, das ist möglich. Für Bürgergeld gibt es keine Vorversicherungszeit wie beim Arbeitslosengeld I. Du musst lediglich erwerbsfähig und hilfebedürftig sein – also zwischen 15 und 67 Jahren alt, mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können und deinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Das bedeutet: Auch Berufseinsteiger, Schulabgänger oder Menschen, die lange nicht gearbeitet haben, können Bürgergeld beantragen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
💡 Wichtig: Das Einkommen und Vermögen aller Personen in deiner Bedarfsgemeinschaft wird bei der Berechnung berücksichtigt.
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