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Für die Teilnahme am Lehrgang sind die Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI maßgeblich, die sich auf Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern beziehen.
Zugelassen sind Personen, die eine Ausbildung oder ein Studium in einem pflegefachlichen, sozialrechtlichen, sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Berufsfeld abgeschlossen haben.
Alternativ genügt auch eine mehrjährige Berufserfahrung (empfohlen: mindestens 3 Jahre) in der Beratung zu gesundheitlichen, sozialrechtlichen oder pflegefachlichen Fragen bei einem Sozialversicherungsträger, etwa einer Kranken- oder Pflegekasse.
AZAV-zertifizierter Träger
Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich
Staatlich zugelassen
ZFU-geprüfter Fernlehrgang
AZAV-zertifizierter Träger
Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich
Staatlich zugelassen
ZFU-geprüfter Fernlehrgang