Für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und Berufsgeheimnisträger (gemäß §4 KKG) gelten gesetzlich geregelte Verfahrensschritte, im Falle der Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung. Um dem Verfahren zum Schutzauftrag bei einer Kindeswohlgefährdung gerecht werden zu können und auch darüber hinaus, professionell im Kinderschutz arbeiten zu können, bedarf es aufbauend auf einem allgemeinen Grundlagenwissen zum Thema Kinderschutz auch methodischer Fachkenntnisse, die in einem konzeptionell-theoretischen Überbau verortet sind. In diesem Kurs steht dieses praktische Handlungswissen im Fokus. Es wird der Frage nachgegangen wie gearbeitet werden kann, um eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen, zu beurteilen und professionell zu handeln. Wie verhalte ich mich, wenn mir ein Kind berichtet, es werde von seinem Vater geschlagen? Wie führe ich schwierige Elterngespräche? Welche Handlungsschritte sollen eingehalten werden, wenn ich einen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung wahrnehme? Wie können regionale Kooperationsnetzwerke geschaffen werden? Wie kann ich den Sozialraum aktivieren, um Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen oder abzumildern? Welche lebensweltorientierten Hilfen können angeboten werden? Ein integraler Fokus auf die Förderung der methodischen Handlungskompetenzen ermöglicht den Studierenden, berufsbezogene Methoden kontinuierlich einzuüben, zu reflektieren und ihr professionelles Handeln weiterzuentwickeln.
Kursinhalte
Bereits seit der Einführung des § 8a (SGB VIII) im Jahr 2005 wurden verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen für einen verbesserten Kinderschutz in Deutschland geschaffen. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe haben einen konkretisierten Schutzauftrag, der auf einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren basiert, das bei der Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung einzuhalten ist. Darüber hinaus wurde der Schutzauftrag mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (2012) für bestimmte weitere Berufsgruppen (Berufsgeheimnisträger) wie zum Beispiel ÄrztInnen oder LehrerInnen konkretisiert. In der Praxis zeigen sich bezüglich des vorgeschriebenen Verfahrens und der konkreten methodischen Ausgestaltung häufig Unsicherheiten seitens der Fachkräfte. Vor diesem Hintergrund befasst sich dieser Kurs mit dem konkreten methodischen Vorgehen in Fällen, in denen das Kindeswohl gefährdet ist. Die Studierenden befassen sich wahlweise mit einer konkreten Methode, einem Verfahren oder einer Technik aus der Kinderschutzpraxis – auch dahinterstehende Konzepte können aufgegriffen, erörtert und kritisch diskutiert werden. Alternativ können auch unterschiedliche Methoden mit Blick auf ein bestimmtes Handlungsfeld herausgearbeitet und vorgestellt werden. Beispielsweise können Themen wie: Gefährdungsanalyse, kollegiale Fallberatung; Gesprächsführung mit betroffenen Kindern, Eltern; Arbeit mit Gefährdungseinschätzungsbögen; Genogrammarbeit; Einsatz einer Netzwerk-/Ressourcenkarte oder eines biographischen Zeitbalkens, Familienrat; Multifamilienarbeit, Fallwerkstätten oder interdisziplinäre Netzwerkarbeit aufgegriffen werden.
Fakten zum Modul: Niveau: Bachelor · Unterrichtssprache: Deutsch · 5 ECTS-Punkte · Modulprüfung: Seminararbeit