Lädt...
Lädt...
Anbieter: ILS - Institut für Lernsysteme GmbH
Reduzieren Sie den Energieverbrauch von Wohngebäuden
Angesichts steigender Energiekosten und gesetzlicher Vorgaben ist eine professionelle Energieberatung wichtiger denn je. Bauherren, Immobilienbesitzer und Unternehmen sind auf kompetente Unterstützung angewiesen, um energieeffiziente Lösungen zu finden und Fördermittel bestmöglich auszuschöpfen. Mit diesem Lehrgang qualifizieren Sie sich für ein zukunftssicheres Tätigkeitsfeld – ob als angestellter Experte oder als selbstständiger Berater.
Erweitern Sie Ihre Fachkompetenz und unterstützen Sie Ihre Kunden künftig als Gebäudeenergieberater/in (HWK) bei der Auswahl der optimalen Energieeffizienzmaßnahmen.
Erforderlich ist eine bestandene Meisterprüfung in einem einschlägigen Handwerksberuf, eine staatliche Technikerausbildung oder ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik – oder in einer anderen technischen bzw. naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit Ausbildungsschwerpunkt auf einem der genannten Gebiete. Interessentinnen und Interessenten mit anderweitigen Vorkenntnissen können nach einer Überprüfung ebenfalls zugelassen werden, sofern sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zulassungsvoraussetzungen zur HWK-Prüfung: Meisterprüfung in einem einschlägigen Handwerksberuf (Dachdecker, Elektrotechniker, Estrichleger, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Glaser, Installateur- und Heizungsbauer, Kälteanlagenbauer, Klempner, Maler und Lackierer, Maurer- und Betonbauer, Metallbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Parkettleger, Raumausstatter, Rollläden- und Sonnenschutztechniker, Schornsteinfeger, Steinmetz- und Steinbildhauer, Stuckateur, Tischler, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer oder Zimmerer).
Zur Prüfung zugelassen werden kann auch, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
AZAV-zertifizierter Träger
Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich
Staatlich zugelassen
ZFU-geprüfter Fernlehrgang
AZAV-zertifizierter Träger
Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich
Staatlich zugelassen
ZFU-geprüfter Fernlehrgang